7. Dezemeber 2023 ǀ Erstmals seit 1998 muss die DREWAG die Trinkwasserpreise anheben. Somit beträgt der Verbrauchspreis für Trinkwasser in Dresden ab Februar nächsten Jahres 2,60 Euro je Kubikmeter statt wie bisher 2,00 Euro. Der monatliche Netto-Grundpreis für den kleinsten Zähler steigt von 7,65 Euro auf 9,90 Euro an.
Ausgehend von einem durchschnittlichen Wasserverbrauch zahlt ein Dresdner Haushalt in einem Einfamilienhaus ab Februar 2024 monatlich sieben Euro mehr als bisher, eine dreiköpfige Familie in einem Dreifamilienhaus vier Euro mehr. In Gebäuden mit mehr als 25 Wohneinheiten beläuft sich die Durchschnittsbelastung auf zusätzlich monatlich drei Euro pro Wohneinheit.
Grund für die Preiserhöhung
Ursächlich für diesen Schritt ist der Kostenaufwuchs in der Bereitstellung in Kombination mit dem zunehmendem Investitionsbedarf der Wasserinfrastruktur, welche die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH zukünftig nicht mehr ohne Preisanpassung abfedern kann. Die gleichen Gründe haben in den letzten Monaten bundesweit und regional viele Wasserversorger zu teilweise signifikanten Preissteigerungen veranlasst. Nun kann auch in Dresden die jahrelange Preisstabilität nicht mehr fortgesetzt werden. Um die Bürgerinnen und Bürger vor Mehrbelastungen zu bewahren, hat die DREWAG in den letzten drei Jahrzehnten die Wasserversorgung fortlaufend durchoptimiert. Alle Verbesserungs- und Effizienzsteigerungspotenziale sind mittlerweile ausgeschöpft.
Mit der nun notwendigen Anhebung bleibt die Wasserpreisentwicklung in Dresden jedoch vergleichsweise moderat und deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Zwischen 1996 und 2023 betrug der Anstieg der Tarifkundenwasserpreise auf Bundesebene rund 52 Prozent. Auch die allgemeinen Verbraucherpreise sind gemäß Statistischem Bundesamt in demselben Zeitraum mit rund 57 Prozent deutlich stärker angestiegen.
Grundlage der Preisanpassung ist eine durch Wirtschaftsprüfer begleitete Preiskalkulation. Aus Gründen der Zumutbarkeit haben die Stadtwerke Dresden die aus der Kalkulation resultierenden Anpassungspotenziale nicht im vollen Umfang ausgeschöpft. Die neuen Wasserpreise entsprechen den Vorgaben des sächsischen Kommunalabgabengesetzes, welches unter anderem zur Kostendeckung verpflichtet.
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