26. Februar 2024 Ι Die Wasserversorgungsinfrastruktur in Deutschland steht vor einer Reihe von Herausforderungen: Dazu zählen die Auswirkungen des Klimawandels sowie der demografische und strukturelle Wandel. Einen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der neuen Bekanntmachung „Wasserversorgung der Zukunft“ leisten. Projektskizzen können bis zum 29.04.2024 beim zuständigen Projektträger Karlsruhe eingereicht werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels und eine veränderte Bedarfssituation infolge demografischer und struktureller Entwicklungen erfordern eine zukunftsfähige Wasserinfrastruktur. Hierzu gehört in Zukunft Ressourcen und Energie noch effizienter als bisher zu nutzen und neue Wege in der Kooperation einzuschlagen.
Damit die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, müssen sich die knapp 6.000 Wasserversorgungsunternehmen und die beteiligten Kommunen auf diese Veränderungen einstellen und die Resilienz ihrer Wasserinfrastrukturen erhöhen. Es bedarf in den kommenden Jahren erheblicher neuer Investitionen in die Modernisierung der Wasserinfrastruktur in Deutschland. Forschung und Innovationen sind dabei der Schlüssel für diesen Anpassungs- und Transformationsprozess. Lösungsimpulse können dabei sowohl neue Technologien als auch neue, insbesondere interkommunale und regionale Organisationsformen und Nutzungskonzepte sein.
Soll wird Wasserinfrastruktur geplant
Mit der am 25.01.2024 veröffentlichen Bekanntmachung unterstützt das BMBF Vorhaben, die innovative Technologien und Konzepte für den zukunftsfähigen Betrieb von Wasserinfrastrukturen entwickeln und modellhaft erproben. Im Fokus stehen drei Themenfelder:
- Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung
- Innovative Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen
- Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen
Projektskizzen können bis zum 29.04.2024 beim zuständigen Projektträger Karlsruhe eingereicht werden. Die Projekte sollen ab dem 01.03.2025 starten und haben eine Laufzeit von drei Jahren. Für ausgewählte Vorhaben besteht nach Projektabschluss die Möglichkeit zur Förderung von Transferprojekten mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren.
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