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Sachsen stellt “Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030” vor

Sachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Wolfram Günther hat am 27. Juni 2022 in Leipzig die “Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030 für den Freistaat Sachsen” der Öffentlichkeit vorgestellt. Die 213 Seiten umfassende Konzeption ist ein Handlungsleitfaden für künftige wasserwirtschaftliche Entscheidungen. Ausgehend von den Rahmenbedingungen – Klimaveränderung, Demografie, Wasserbeschaffenheit und Sicherheit vor Gefahrenlagen – beschreibt sie u.a. den quantitativen […]

von | 04.07.22

Sachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Wolfram Günther hat am 27. Juni 2022 in Leipzig die “Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030 für den Freistaat Sachsen” der Öffentlichkeit vorgestellt. Die 213 Seiten umfassende Konzeption ist ein Handlungsleitfaden für künftige wasserwirtschaftliche Entscheidungen. Ausgehend von den Rahmenbedingungen – Klimaveränderung, Demografie, Wasserbeschaffenheit und Sicherheit vor Gefahrenlagen – beschreibt sie u.a. den quantitativen und qualitativen Ist-Zustand der Wasserdargebote und die Gefährdung z.B. durch Stoffeinträge. Ferner werden alle organisatorischen, technischen und rechtlichen Grundlagen, die die öffentliche Wasserversorgung im Freistaat prägen, ausführlich dargestellt.

Aus Anlass der Vorstellung sagte Günther: “Die Wasserversorgung im Freistaat ist verlässlich. Das muss so bleiben. Aber die Klimakrise bringt das bestehende System in Sachsen an seine Grenzen. Das war eindrücklich in den drei Trockenjahren von 2018 bis 2020 erlebbar und ist regional auch jetzt wieder zu sehen. Das Wasser kommt künftig nur dann mit der gleichen Gewissheit wie heute aus dem Hahn, wenn wir handeln. Dort setzt unsere Grundsatzkonzeption an. Wir haben eine riesige Generationenaufgabe zu lösen. Die gehen wir jetzt an.

Wasser ist unverzichtbar für Mensch, Natur, Landwirtschaft und Wirtschaft. Jetzt ist Vorausschau gefragt. Unsere Wasserversorgung muss gehärtet, das System muss krisenfester, resilienter werden. Das ist schlicht auch eine Standortfrage und Voraussetzung für einen gelingenden Strukturwandel.

Verbundsysteme müssen gestärkt oder neu geschaffen werden. Und was die Bereitstellung von Wasser aus den Talsperren angeht, wollen wir angesichts zunehmender regionaler Unterschiede bei der Verfügbarkeit von Wasser am Solidarprinzip festhalten. Mit den kommunalen Aufgabenträgern, unserer Landestalsperrenverwaltung und den Wasserbehörden sind wir heute gut aufgestellt. Aber die Herausforderungen verändern sich dynamisch. Die Aufgabe, die Wasserversorgung fest für die Zukunft zu machen, liegt auf vielen Schultern. Der Freistaat wird eng mit allen zusammenarbeiten, die hier Verantwortung tragen.”

Mit der Veröffentlichung der Grundsatzkonzeption werden die kommunalen Aufgabenträger aufgefordert, ihre Wasserversorgungskonzepte nach abgestimmten Grundsätzen fortzuschreiben und an die sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen.

Der Grundsatzkonzeption wurden klimatologische und hydrologische Projektionen zugrunde gelegt. Sie gehen davon aus, dass im Verlauf dieses Jahrhunderts die mittlere Verdunstung in weiten Teilen Sachsens die Niederschlagsmengen überschreiten. Setzen sich die klimatischen Änderungen mit der bisherigen Geschwindigkeit fort, sind Mitte dieses Jahrhunderts im Tiefland regelmäßig Jahre ohne relevante Grundwasserneubildung möglich, während die Wasserdargebote in den Mittelgebirgen gleichzeitig erheblich abnehmen können. Der Rückgang des Wasserdargebots und steigende Wasserbedarfe im Sommer werden laut Grundsatzkonzeption zunehmend zu Nutzungskonkurrenzen führen.

Zudem ergeben die Projektionen, dass mit häufigen Wechseln zwischen Niedrigwasser und Starkregen zu rechnen ist, was Betriebsabläufe stören und zu Qualitätsveränderungen des Wassers führen kann. Hitzeperioden und höhere Temperaturen können zudem die Trinkwasserqualität in den Leitungsnetzen beeinträchtigen.

Daneben betrachtet die Grundsatzkonzeption die demografische Entwicklung im Freistaat. In Regionen mit abnehmender Bevölkerungszahl besteht die Herausforderung darin, weiterhin die Bezahlbarkeit der Wasserversorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. In Regionen mit steigender Bevölkerungszahl hingegen sind die Systeme auszubauen.

Eine besondere Bedeutung für das Wassermanagement kommt auch künftig dem sächsischen Talsperrensystem zu. Hier ist die multifunktionale Nutzung des Systems, z.B. die Rohwasserbereitstellung und der Hochwasserschutz sorgsam auszusteuern – ein höheres Stauziel, um Wasser zu speichern, geht zu Lasten des Rückhalteraums, der im Hochwasserfall zur Verfügung steht. Für die Talsperren regt die Grundsatzkonzeption u.a. an, das Verbundsystem auszubauen.

Eine weitere Herausforderung, auf die die Grundsatzkonzeption eingeht, ist der chemische und ökologische Zustand von Gewässern und die Einträge beispielsweise von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Spurenstoffen und Mikroplastik. Die Konzentration dieser Stoffe im Wasser kann steigen, wenn die Wasserdargebote infolge der Klimaveränderungen abnehmen.

Gesamtkomplex Wasser: Investitionsbedarf von 1,4 Mrd.

Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) geht davon aus, dass im Gesamtkomplex Wasser – also über die Wasserversorgung hinaus – in den kommenden zehn Jahren in Sachsen ein Investitionsbedarf von rund 1,4 Mrd. Euro besteht. Diese Berechnung umfasst neben der Wasserversorgung u.a auch die Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands, den Umgang mit Starkregenereignissen, den Ausbau von Wasserrückhalt in der Fläche, einen Teil der Sanierungskoten für die gestörten Wasserhaushalte in den Bergbaufolgegebieten – dort sind auch der Bund als Rechtsnachfolger des DDR-Bergbaus sowie Bergbautreibende in der Verantwortung – sowie weitere Punkte. Nach SMEKUL-Schätzung sind allein mindestens 500 Mio. Euro nötig, um den Status quo der Wasserversorgung zu erhalten.

Das Sozialministerium als oberste Gesundheitsbehörde, die Wasserbehörden, die kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Landesgruppe Mitteldeutschland des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft waren in fünf Entwurfsrunden in die Erstellung der Konzeption eingebunden. Es wurden 56 Stellungnahmen ausgewertet.

Die öffentliche Wasserversorgung im Freistaat wird von 36 Städten und Gemeinden, 33 Zweckverbänden sowie neun Städten und Gemeinden in einem Teilzweckverband getragen. Rund 40 % des sächsischen Trinkwassers stammt aus den 23 sächsischen Trinkwassertalsperren.

Die Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030 steht hier bereit.

(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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