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DVGW-Regelwerk: Reinigung und Desinfektion von Wasserversorgungsanlagen

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Autor: Charlotte Quick

Das Arbeitsblatt W 221-2 gilt für die Behandlung von Rückständen und Nebenprodukten aus der Wasseraufbereitung.
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Es gibt Neuerungen im DVGW-Regelwerk: Das Arbeitsblatt W 221-2 wurde vom Projektkreis „Reststoffmanagement“ im DIN-DVGW-Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 119-07-14 AA „Wasseraufbereitungsverfahren“ erarbeitet. Es dient als Grundlage für die Ermittlung einheitlicher relevanter Parameter sowie Ausgangsdaten und gibt einen Überblick über allgemeine Behandlungsziele sowie mögliche anwendungsbereite Behandlungsverfahren. Dieses Arbeitsblatt ersetzt das DVGW-Arbeitsblatt W 221-2:2010-04.

Der Ermittlung der Ausgangsdaten und der daraus resultierenden Formulierung von Lösungsansätzen wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet, um bereits in der Vorplanungsphase ausreichende Entscheidungsgrundlagen zu haben.

 

Änderungen im DVGW-Regelwerk

Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt W 221-2:2010-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • a) Anpassung an neues Strahlenschutzrecht und europäisches Chemikalienrecht (REACH)
  • b) Aufnahme neuer Behandlungsverfahren
  • c) Zusätzliche Informationen zu Lagerung und Transport von Rückständen sowie Nebenprodukten
  • d) Empfehlungen zur Qualitätssicherung

 

Für welchen Anwendungsbereich gilt das Arbeitsblatt?

Das Arbeitsblatt W 221-2 gilt für die Behandlung von Rückständen und Nebenprodukten aus der Wasseraufbereitung, die in der Trinkwasserversorgung anfallen. Es ist sinngemäß auch auf gleichartige Rückstände aus der Aufbereitung von Betriebswasser anwendbar.

Es steht in engem Zusammenhang mit den DVGW-Arbeitsblättern

  • W 221-1 „Rückstände und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen; Teil 1: Grundsätze für Planung und Betrieb“,
  • W 221-3 „Rückstände und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen; Teil 3: Vermeidung, Vermarktung und Verwertung“ und
  • W 221-4 „Rückstände und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen; Teil 4: Nutzung von schlammhaltigen Wässern aus der Trinkwasseraufbereitung“
  • sowie dem DVGW-Merkblatt W 222 „Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasserversorgung“.
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