24. April 2024 ǀ Die jüngsten Ergänzungen zur EU-Trinkwasserrichtlinie markieren einen weiteren bedeutenden Schritt in Richtung einer einheitlichen und strengen Harmonisierung der Mindesthygieneanforderungen für Produkte im Kontakt mit Trinkwasser im gesamten EU-Binnenmarkt.
Mit der Veröffentlichung eines Regelungspakets bestehend aus sechs separaten Durchführungs- bzw. delegierten Rechtsakten im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte heute ein weiterer maßgeblicher Schritt zur Harmonisierung der Mindesthygieneanforderungen an Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser auf EU-Ebene.
Strengere Hygienevorschriften
Ab dem 31. Dezember 2026 werden strengere Hygienevorschriften für Produkte, die für die Neuerrichtung oder Instandsetzung von Trinkwasserversorgungsanlagen verwendet werden, EU-weit eingeführt. Dies stellt für die Hersteller eine bedeutende Umstellung hinsichtlich der Prüfanforderungen und Konformitätsbewertungen dar, um die Produktsicherheit zu gewährleisten, während es für die Konsumenten eine Stärkung des Gesundheitsschutzes bedeutet.
Die umfassenden neuen Anforderungen betreffen eine Vielzahl von Produkten im Sanitär- und Trinkwasserbereich, darunter Rohrleitungen, Ventile, Pumpen, Wasserzähler und Armaturen. Neben den eingeführten Prüfanforderungen umfassen sie auch die obligatorische Zertifizierung und Kennzeichnung der Produkte mit einem neu eingeführten, europaweit gültigen Zeichen. Da diese Regelungen direkt und verbindlich in jedem EU-Mitgliedsstaat gelten, ermöglichen sie die uneingeschränkte Vermarktung und Nutzung von Produkten in der gesamten EU, ohne dass weitere Prüfungen erforderlich sind. Die figawa hat sich in den letzten Jahren maßgeblich an der Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens beteiligt und ist eine führende Kraft hinter der einzigartigen Industrieinitiative “European Drinking Water”.