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Neue Spurenstoffe im Trinkwasser – Ansporn und Verantwortung für die Analytiker

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Autor: Redaktion

Quelle: Berliner Wasserbetriebe. ©Malte_Jaeger
Europa, Deutschland, Berlin, Schoenefeld, Auszubildende der Berliner Wasserbetriebe im Einsatz auf dem Klaerwerk Waßmannsdorf.

Der § 6 TrinkwV enthält eine Generalforderung, dass chemische Stoffe nicht in Konzentrationen auftreten dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Zur Sicherstellung dieser Unbedenklichkeitsforderung wurde ein Grenzwertprinzip etabliert, das sich bestens bewährt hat. Allgemein darf man davon ausgehen, dass bei Einhaltung aller in den Anlagen der TrinkwV aufgeführten Grenzwerte keine gesundheitliche Besorgnis besteht. Aber genauso klar sollte darauf hingewiesen werden, dass alle anderen denkbaren Stoffe, die nicht namentlich in der TrinkwV aufgelistet sind, ebenso nicht in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen auftreten dürfen. Wenn also ein nicht aufgeführter Stoff gefunden wird (gilt nicht bei PSM), dann muss für ihn eine individuelle toxikologische Bewertung durchgeführt werden, an deren Ende meistens ein Gesundheitlicher Orientierungswert (GOW) steht.
GOW sind gesundheitlich nicht eindeutig begründbare, toxikologisch sehr konservative, trinkwasserhygienische Schätzwerte. Kurz- bis mittelfristige Überschreitungen bis zu 10 Jahre um Faktoren von 3 bis 10 bieten nur Anlass zu trinkwasserhygienischer, nicht jedoch zu gesundheitlicher Besorgnis. Daher sind bei Überschreitungen von GOW im Wesentlichen vorbeugende Maßnahmen zum Ressourcenschutz angezeigt. Aufbereitung des Wassers oder gar Abgabebeschränkungen des betreffenden Trinkwassers sind dagegen nicht sinnvoll und nutzlos.
Unterstellt man ein ständiges Bemühen der Analytiker, immer mehr Stoffe in immer niedrigeren Konzentrationen messen zu wollen, wird vermutlich in Zukunft nicht mehr zu gewährleisten sein, dieses Prinzip der Einzelfallbewertung beizubehalten. Da die Bewertung eines Stoffes lange Zeit (Jahre!) in Anspruch nehmen kann, und da ständig neue Stoffe in den Blickpunkt kommen, wird das Umweltbundesamt als zuständige Bundesbehörde mittelfristig über neue Konzepte nachdenken müssen. Eine Möglichkeit wäre ein konservativ geschätzter Pauschal-GOW für alle Stoffe.

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