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Welchen Einfluss hat die Trinkwasserverordnung auf das Risikomanagement?

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Thema:
Autor: Charlotte Quick

Risikomanagement in der Wasserversorgung ist ein wirksames Instrument zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Trinkwasserqualität
Bildquelle: TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser
Risikomanagement
Das Risikomanagement in der Wasserversorgung wird mit der neuen Trinkwasserverordnung verpflichtend. Es dient dazu, Risiken und Schwachstellen im Versorgungssystem zu identifizieren, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ermöglicht es die Priorisierung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung und die Ableitung einer risikobasierten Untersuchungsplanung.

Allgemeine Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung finden Sie hier. Die Anforderungen an den risikobasierten Ansatz sind in der neuen TrinkwV insbesondere in den Paragraphen 34 bis 38 beschrieben. Danach muss das Risikomanagement für alle zentralen Wasserversorgungsanlagen mit einer Kapazität von über 100 m³/d erstmalig bis zum 12. Januar 2029 erstellt sein. Eine Revision erfolgt anschließend alle sechs Jahre.

Das Risikomanagement ist mit diversen Bezugspunkten verknüpft

Die Personen, die das Risikomanagement erstellen, sollen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das Risikomanagement nachweisen. Etwa durch entsprechende Berufserfahrung oder Schulungen. Die Vorgehensweise muss dabei den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Zudem hat das Risikomanagement Bezugspunkte zu vielen anderen Stellen der neuen Verordnung: beispielsweise der Pflicht zur Besichtigung von Schutzzonen (§27), der Forderung nach einem Programm für betriebliche Untersuchungen (§30) und bei der risikobasierten Anpassung des Untersuchungsplans (§37, §38). Auch in den regelmäßigen internetbasierten Informationen der Wasserversorgungsunternehmen für Verbraucherinnen und Verbraucher (§46) soll über das Risikomanagement berichtet werden.

Modulares Konzept bietet Flexibilität

Die Umsetzung kann nach den Erfahrungen des Technologiezentrum Wasser (TZW) aus vielen Praxisvorhaben in geeigneter Weise erfolgen. Das kann entweder in Eigenregie des Betreibers oder mit externer Unterstützung, z. B. in Form einer technischen Umsetzung oder einer moderierenden Begleitung, sein. Die Methodik erfolgt nach der DIN EN 15975-2 und wird im technischen Regelwerk des DVGW und weiteren Dokumenten näher beschrieben.

Das TZW verfügt über die erforderliche Fachkenntnis nach § 35 sowie umfangreiche Erfahrungen. Zudem  hat es mit dem Konzept TZW_RISK eine Vorgehensweise entwickelt, mit der die Anforderungen systematisch umgesetzt werden können. Das Konzept basiert auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist modular aufgebaut, so dass es an die spezifischen Anforderungen des Versorgungssystems und die individuelle Aufgabenteilung zwischen TZW und Betreiber angepasst werden kann. Neben dem Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen bietet das TZW auch Unterstützung beim Risikomanagement für das Einzugsgebiet, das in der noch nicht verabschiedeten Trinkwassereinzugsgebieteverordnung geregelt wird.

Betreiber sind gut beraten – trotz der zunächst lang erscheinenden Übergangsfrist – frühzeitig mit der Projektplanung zu beginnen, um einen reibungslosen Ablauf des Risikomanagements und dessen fristgerechte Umsetzung zu gewährleisten. Dabei ist es auch wichtig, dass sich Betreiber und Behörden frühzeitig abstimmen, um ein gemeinsames Verständnis und eine effektive Zusammenarbeit sicherzustellen.

Risikomanagement in der Wasserversorgung ist ein wirksames Instrument zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Trinkwasserqualität. Expertinnen und Experten des TZW unterstützen die Wasserversorgungsunternehmen bei der Erarbeitung und der Umsetzung.

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