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VDI-Richtlinie: Trinkwassererwärmung in Gebäuden

Mit einer VDI-Richtlinie lässt sich der Energieaufwand der Nutzenübergabe bei Anlagen zur Trinkwassererwärmung berechnen.

von | 22.06.23

Die Richtlinie VDI 2067 Blatt 22 beschreibt die Berechnung des Energieaufwands der Nutzenübergabe bei Anlagen zur Trinkwassererwärmung.
Trinkwassererwärmung
Gebäudetechnische Anlagen müssen wirtschaftlich sein. Mit einer VDI-Richtlinie lässt sich der Energieaufwand der Nutzenübergabe bei Anlagen zur Trinkwassererwärmung berechnen.

Wie hoch ist der Energieaufwand bei der Trinkwassererwärmung?

Die Richtlinie VDI 2067 Blatt 22 beschreibt die Berechnung des Energieaufwands der Nutzenübergabe bei Anlagen zur Trinkwassererwärmung. Der Begriff „Nutzenübergabe“ fasst die Anlagentechnik für die Wasserübergabe und deren Regelung zusammen. Die in dieser Richtlinie enthaltenen Berechnungsverfahren und Richtwerte dienen in Verbindung mit VDI 2067 Blatt 12 der objektbezogenen Berechnung des Energieaufwands für Nutzen und Nutzenübergabe. Bei einer Kostenberechnung nach VDI 2067 Blatt 1 sind zusätzlich die Energieaufwände für die (Heiz-)Wärmeverteilung und Wärmeerzeugung zu berücksichtigen.

Die Richtlinie gilt für Trinkwassererwärmungsanlagen in Gebäuden. Sie dient der Ermittlung des Energie-, Wasser- und Hilfsenergieaufwands für die Nutzenübergabe ausschließlich für die Trinkwassererwärmung.

Energieeinsparungen dürfen nicht zu Lasten der Trinkwasserhygiene gehen

Bei der Trinkwassererwärmung ist zu beachten, dass eine etwaige Energieeinsparung nicht zu Lasten der Trinkwasserhygiene gehen darf. Es sind daher immer die geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Trinkwasserhygiene zu beachten, die in VDI 6023 Blatt 1 zusammenfassend dargestellt sind.

Die Richtlinie VDI 2067 Blatt 22 ist im Mai 2023 erschienen und kann käuflich erworben werden.

Zur VDI-Richtlinie

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