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Trinkwassereinzugsgebieteverordnung: Hier sind Fachkenntnisse gefragt

Die neue Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (TrinkwEGV) ist am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Wasserversorger zu einer Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für ihre Einzugsgebiete. Die Bewertung muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und durch Personen mit hinreichenden Fachkenntnissen erfolgen.

von | 01.02.24

Mit der neuen Verordnung wird das Risikomanagement im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen zur Pflicht. Das zu betrachtende Einzugsgebiet kann dabei deutlich größer als das ausgewiesene Wasserschutzgebiet sein.
Quelle: TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser
Trinkwassereinzugsgebieteverordnung

01. Februar 2024 Ι Die neue Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (TrinkwEGV) ist am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Wasserversorger zu einer Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für ihre Einzugsgebiete. Die Bewertung muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und durch Personen mit hinreichenden Fachkenntnissen erfolgen.

Im November 2023 hat der Bundesrat mit seiner Zustimmung den Weg für die neue Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (kurz Trinkwassereinzugsgebieteverordnung – TrinkwEGV) freigemacht, die am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. In Ergänzung zur novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) setzt die Bundesregierung damit die EU-Trinkwasserrichtlinie in Bezug auf die Risikobewertung im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen um.

Auswirkungen der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung auf die Wasserversorgungsunternehmen

Mit der neuen Verordnung wird das Risikomanagement im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanlagen zur Pflicht. Das zu betrachtende Einzugsgebiet kann dabei deutlich größer als das ausgewiesene Wasserschutzgebiet sein. Betroffen sind alle Betreibenden von Wassergewinnungsanlagen, aus denen im Durchschnitt pro Tag mindestens 10 m³ Wasser entnommen oder mit denen mindestens 50 Personen versorgt werden. Wesentlicher Kernpunkt der Verordnung ist, dass die Wasserversorgungsunternehmen bis November 2025 erstmals eine Bewertung ihrer Einzugsgebiete durchführen müssen. Hierzu gehört neben einer Bestimmung und Beschreibung vor allem die Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung sowie ein Untersuchungsprogramm und Informationen zur Risikobeherr­schung. Die Bewertung muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und durch Personen mit hinreichen­den Fachkenntnissen erfolgen.

Unterstützung bei der regelwerkskonformen Umsetzung

Das TZW verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Risikomanagement sowie Expertinnen und Experten auf allen genannten Themengebieten, die sich aus der neuen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung ergeben.

„Wir können die Wasserversorgung durch eine standardisierte Vorgehensweise bei der regelwerkskonformen Umsetzung begleiten. Mit Hilfe von praxiserprobten Methoden können wir alle Schritte des Risikomanagements unterstützen, von Datenanfragen an Behörden und Auswertung von Informationen und Analysedaten bis zur Risikoabschätzung und Risikobeherrschung. Gerne begleiten wir auch die Abstimmung mit allen Beteiligten“, erklärt Sebastian Sturm, Leiter der Abteilung Wasserversorgung am TZW.

Darüber hinaus arbeiten die Fachleute des TZW an der Entwicklung des innovativen, benutzerfreundlichen Online-Tools RISK_plus, das zukünftig alle Methodenschritte des Risikomanagements vom Einzugsgebiet bis zur Verteilung digital unterstützen kann.

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