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Neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung: Eine Herausforderung und Chance für Wasserversorgungsunternehmen

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 24. November wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung gemacht.

von | 07.12.23

Der DVGW plant, sein Regelwerk kurzfristig an die neuen rechtlichen Anforderungen anzupassen.
Quelle:Pixabay/ 422737

07. Dezember 2023 ǀ  Mit der Zustimmung des Bundesrates am 24. November wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung gemacht. Die neue Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (TrinkwEGV) ist nun in Kraft und bildet den letzten entscheidenden Baustein für die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht.

Die neue Verordnung betrifft über 4.300 Wasserversorgungsunternehmen mit etwa 16.000 Einzugsgebieten und rund 400 zuständigen Wasserbehörden.

Die Herausforderungen und Fristen für Wasserversorgungsunternehmen

Dr. Wolf Merkel, Vorstand des DVGW, erklärt dazu: „Für sie schafft diese neue Rechtsvorschrift zusammen mit der in diesem Jahr in Kraft getretenen novellierten Trinkwasserverordnung Klarheit über die anstehenden Aufgaben und einzuhaltenden Fristen. Allerdings ist der gesteckte Zeitrahmen zur erstmaligen Einführung für die Unternehmen und Behörden äußerst knapp, so dass sie von beiden Seiten ein hohes Maß an Pragmatismus verlangt.“

Bis zum 12. November 2025 sind die Wasserversorgungsunternehmen aufgefordert, eine Risikobewertung der Einzugsgebiete ihrer Entnahmestellen durchzuführen und ein Untersuchungsprogramm festzulegen, das auf die identifizierten Risiken abgestimmt ist.

Merkel betont: „Die Durchführung der Risikobewertung binnen zwei Jahren ist eine enorme Herausforderung für die betroffenen Wasserversorgungsunternehmen. Der erhebliche Zusatzaufwand für Wasserversorger und Wasserbehörden ist nur dann gerechtfertigt, wenn er im Ergebnis auch zu verursacherbezogenen Maßnahmen führt, die einen wirksamen Schutz der Trinkwasserressourcen vor Verunreinigungen bewirken.“

Die Rolle des DVGW bei der Umsetzung der neuen Risikomanagementmaßnahmen

Die zuständigen Behörden haben bis zum 12. Mai 2027 Zeit, die eingereichten Unterlagen zu prüfen und geeignete Risikomanagementmaßnahmen zur Verhinderung oder Kontrolle der identifizierten Risiken festzulegen.

Der DVGW plant, sein Regelwerk kurzfristig an die neuen rechtlichen Anforderungen anzupassen und eine Arbeitshilfe für Wasserversorger zur Durchführung der Risikobewertung bereitzustellen. Der DVGW hat bereits vor 15 Jahren mit seinem Regelwerk zum Risiko- und Krisenmanagement für die öffentliche Wasserversorgung die fachlichen Grundlagen für diese rechtlichen Anforderungen geschaffen. Seit der Veröffentlichung eines ersten Referentenentwurfs im April 2023 bis zur Zustimmung des Bundesrats hat er intensiv und erfolgreich an der Entwicklung einer vollzugstauglichen Grundlage für ein fachgerechtes Risikomanagement der Trinkwassereinzugsgebiete mitgewirkt.

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