15. April 2024 Ι Der Ruhrverband spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Trink- und Brauchwasserversorgung für etwa 4,6 Millionen Menschen in der Region durch das Ruhr-Talsperrensystem.
Die Steuerung der Talsperren ermöglicht es, die Abflüsse der Ruhr auszugleichen und auch in Zeiten von Niedrigwasser aufrechtzuerhalten, wobei entsprechende Vorgaben zur Pegelsteuerung im Ruhrverbandsgesetz verankert sind. In den vergangenen Trockenjahren wurden temporär reduzierte Mindestabflüsse durch Einzelfallentscheidungen des Umweltministeriums zugelassen, um ausreichende Füllstände in den Talsperren sicherzustellen.
Steuerung der Abflussmengen soll an lange Trockenphasen angepasst werden
Angesichts der Auswirkungen des Klimawandels auf das Fluss- und Talsperrensystem der Ruhr soll gemäß einem Entwurf zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes die Steuerung der Abflussmengen künftig flexibler an lange Trockenphasen angepasst werden können. Dies beinhaltet die Zulassung geringerer Mindestabflüsse im Ruhrverbandsgesetz, um auch während Trockenphasen eine ausreichende Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten. Allerdings sind die Monate April, Mai und Juni von diesen Änderungen ausgenommen, um in diesem Zeitraum höhere Wasserstände in der Ruhr und ihren Nebengewässern sicherzustellen, insbesondere für die sensible Laichphase der Fischarten Groppe und Bachneunauge.
Entwurf zur Änderung wurde vorgelegt
Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat den entsprechenden Entwurf zur Änderung des Ruhrverbandsgesetzes nun den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Um den Folgen geringerer Wasserführung entgegenzuwirken, wird der Ruhrverband sich in einer begleitenden Vereinbarung mit dem Land NRW zu Maßnahmen zur Sicherung der Wasserqualität verpflichten. Dies beinhaltet die Ausstattung von zehn Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe zur Behandlung von Mikroschadstoffen sowie die geplante ökologische Aufwertung von Nebengewässern, um die Populationen der Groppe und des Bachneunauges in der Ruhr zu unterstützen. Gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wird der Ruhrverband ein begleitendes Monitoring von Gewässerchemie und Fischpopulationen durchführen.
Um die Klimaresilienz der Talsperren zu verbessern, wird auch der Hochwasserschutz in einer eigenständigen Begleitvereinbarung zwischen dem Land und dem Ruhrverband gewürdigt. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Verband zu weiteren Untersuchungs- und Analysemaßnahmen. Eine Evaluierung der Gesetzänderung ist nach zehn Jahren vorgesehen.