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Arbeitsblatt W 347 2023-11: Hygienische Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich

Für Auskleidungen, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, dürfen nach der Trinkwasserverordnung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die im Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar, oder den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern, oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern.

von | 04.12.23

Das hier vorgelegte Arbeitsblatt zeigt die Anforderungen und Prüfungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich auf.
Quelle: Pixabay/ mmmktk555

04. Dezember 2023 ǀ Für Auskleidungen, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, dürfen nach der Trinkwasserverordnung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die im Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar, oder den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern, oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern.

Die redaktionelle Anpassung des Arbeitsblattes wurde notwendig, um Ergänzungen zur Positivliste des Umweltbundesamtes zu berücksichtigen.

Das hier vorgelegte Arbeitsblatt zeigt die Anforderungen und Prüfungen an zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich auf.

Entsprechend der revidierten EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) werden zukünftig einheitliche europäische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser gelten. Bis dahin werden zementgebundene Werkstoffe nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 347 geprüft und bewertet werden. Das Umweltbundesamt ergänzt die Positivliste des DVGW-Arbeitsblattes W 347 für weitere bewertete Ausgangsstoffe, die nicht durch das DVGW-Arbeitsblatt W 347 abgedeckt sind. Bewertete Ausgangsstoffe sind in der aktuellen Information des Umweltbundesamtes zur Bewertung von Ausgangsstoffen zur Herstellung von zementgebundenen Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser veröffentlicht.

Änderungen:

Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt W 347:2006-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Normative Verweisungen wurden aktualisiert.
  • Verweis auf die Information des Umweltbundesamtes zur Ergänzung der Positivliste in Anhang A wurde aufgenommen.

Frühere Ausgaben

DVGW W 347 (A):2006-05

DVGW W 347 (A):1999-10

Anwendungsbereich

Dieses Arbeitsblatt legt Prüfungen und hygienische Anforderungen an zementgebundene Werkstoffe fest, die im Kontakt mit Trinkwasser oder Rohwasser für die Trinkwassergewinnung stehen.

Es dient außerdem dazu, die hygienische Eignung der in Tabelle 1 aufgeführten zementgebundenen Werkstoffe für die Herstellung von Materialien im Kontakt mit Trinkwasser entsprechend Trinkwasserverordnung für den Bereich der Trinkwasseraufbereitung, -speicherung und -verteilung nachzuweisen.

Der Schwimmbadbereich ist nicht Gegenstand dieses Arbeitsblattes.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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