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Verwaltungsgericht verhandelt Klagen um Wasserförderung aus der Nordheide

Vom 6. bis 8. Oktober 2021 verhandelt das Lüneburger Verwaltungsgericht über die wasserrechtliche Genehmigung, die HAMBURG WASSER vom Landkreis Harburg zur Förderung von Wasser aus der Nordheide erhalten hat. Wasserförderung durch HAMBURG WASSER im Landkreis Harburg Insgesamt sechs Parteien, darunter HAMBURG WASSER, haben gegen diese sogenannte „gehobene Erlaubnis“ geklagt. HAMBURG WASSER klagt u.a. aufgrund von […]

von | 04.10.21

Vom 6. bis 8. Oktober 2021 verhandelt das Lüneburger Verwaltungsgericht über die wasserrechtliche Genehmigung, die HAMBURG WASSER vom Landkreis Harburg zur Förderung von Wasser aus der Nordheide erhalten hat.

Wasserförderung durch HAMBURG WASSER im Landkreis Harburg

Insgesamt sechs Parteien, darunter HAMBURG WASSER, haben gegen diese sogenannte „gehobene Erlaubnis“ geklagt. HAMBURG WASSER klagt u.a. aufgrund von Mengenbeschränkungen und fehlender Rechtssicherheit. So bleibt die gestattete Menge hinter der Antragsmenge des Unternehmens zurück und die erteilte gehobene Erlaubnis kann jederzeit (teil-)widerrufen werden. HAMBURG WASSER sieht deshalb die Versorgungssicherheit Hamburgs bedroht.

Demgegenüber haben andere Parteien den Landkreis Harburg verklagt, weil sie der Meinung sind, HAMBURG WASSER dürfe zu viel Wasser fördern. Sie kritisieren u.a. die Wassergewinnung im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Lüneburger Heide und befürchten nachteilige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Nutzung ihrer Flächen in der Heide. HAMBURG WASSER weist die Vorwürfe zurück und hat mit umfassendem Monitoring und einer Umweltverträglichkeitsstudie belegt, dass die Wasserentnahme umweltverträglich ist und zu keinem wirtschaftlichen Nachteil Dritter führt.

Weitere Informationen von HAMBURG WASSER zur Grundwassergewinnung  in der Nordheide

HAMBURG WASSER fördert seit 1982 Grundwasser in der Nordheide. Für die Versorgung der Menschen in Hamburg und Umgebung mit hochwertigem Trinkwasser benötigt das Unternehmen dieses Gewinnungsgebiet auch in der Zukunft. Seit Jahren gibt es Diskussionen darüber, ob die Grundwasserförderung umweltverträglich ist oder ob sie Schäden an Natur und Gebäuden nach sich ziehen könne. Was haben die wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen ergeben? Hat das zeitweise Versiegen einiger Bäche etwas mit der Wasserförderung zu tun? Und warum ist HAMBURG WASSER mit dem Bescheid des Landkreises Harburg unzufrieden?

Tag für Tag liefert HAMBURG WASSER einwandfreies Trinkwasser. Weil die Grundwasservorkommen im Stadtgebiet nicht ausreichen, fließt auch Wasser aus Schleswig- Holstein und Niedersachsen aus den Hamburger Wasserhähnen. Der Anteil des Wasserwerkes Nordheide an der gesamten Rohwasserförderung von HAMBURG WASSER beträgt etwa 13 %. Es versorgt hauptsächlich Stadtteile im Westen von Hamburg (z.B. Altona, Ottensen, Bahrenfeld) sowie Bereiche von Heimfeld im Süden Hamburgs.

“Lüneburger Wüste” durch “Hamburger Durst”?

Seit Beginn der Hamburger Wasserförderung in der Nordheide Anfang der 1980er Jahre gibt es eine Auseinandersetzung über mögliche ökologische Folgen der Grundwassernutzung. Gegner befürchten, dass der Hamburger Durst die Bäche der Region zeitweise versiegen lässt – und prägten dafür den Begriff „Lüneburger Wüste”. Im Rahmen eines großen Untersuchungsprogramms des Niedersächsischen Landesamts für Bodenforschung wurde indes nachgewiesen, dass geologische und witterungsbedingte Ursachen für die zeitweise niedrigen Wasserstände einiger Heidebäche verantwortlich sind. Gleichwohl gibt es im Umfeld einiger Brunnen Veränderungen in der Umwelt, die auch mit der Grundwasserentnahme zusammenhängen. So sind beispielsweise in den Niederungen der Oberen Este und der Toppenstedter Aue die Grundwasserstände im oberflächennahen Grundwasserleiter durch die Förderung leicht gesunken und auch der Abfluss in Bäche und Flüsse kann sich verringert haben. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen kommen aber zu dem Schluss, dass mit der Aufnahme der Förderung keine irreversiblen Schäden entstanden oder künftig zu befürchten sind. Für HAMBURG WASSER hat der Umweltschutz oberste Priorität. So will der Versorger die Entwicklungen in der Nordheide weiterhin genau untersuchen und durch nachhaltige Grundwasserförderung sicherstellen, dass auch die folgenden Generationen das Grundwasser aus der Nordheide nutzen können.

HAMBURG WASSER hat beim Landkreis Harburg einen Wasserrechtsantrag gestellt, um auch in den kommenden 30 Jahren Grundwasser in der Nordheide fördern zu dürfen. Die zuständige Kreisverwaltung und der Kreistag haben der weiteren Förderung im März 2019 zugestimmt, aber mit Einschränkungen. Statt der beantragten Bewilligung hat der Landkreis eine „gehobene Erlaubnis” erteilt. Diese Erlaubnis kann durch die Genehmigungsbehörde jederzeit eingeschränkt oder ohne Entschädigung widerrufen werden. Die „gehobene Erlaubnis” birgt damit Unsicherheiten, die für die öffentliche Trinkwasserversorgung nicht hinnehmbar sind.

Das Vorhaben von HAMBURG WASSER erfüllt alle Voraussetzungen für eine Bewilligung. Versorgungs- und Investitionssicherheit sind für uns als verantwortungsbewussten kommunalen Versorger von fast 2,2 Mio. Menschen unverzichtbar. Mit der vorliegenden Entscheidung ist diese Sicherheit nicht gegeben. Deshalb hat sich HSMBURG WASSER dazu entschieden, den Bescheid gerichtlich überprüfen zu lassen.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Außenansicht des Wasserwerks Nordheide. Bild: HAMBURG WASSER

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