In den nächsten 20 Jahren muss die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland 800 Milliarden Euro investieren, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der gewohnten Qualität und Sicherheit am Laufen zu halten. Das geht aus einer Studie von Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hervor, die heute im Vorfeld der VKU-Verbandstagung (11. und 12. März 2025, Estrel Berlin) veröffentlicht wurde. Der VKU vertritt etwa 90 % der Trinkwasserversorger und 45 % der Abwasserentsorger im Land.
Aktuelle Investitionen reichen nicht aus
Bereits heute investiert die Branche jährlich 10 Mrd. €, um ihre Netze und Anlagen zu erhalten und an den Klimawandel anzupassen. Die Studie zeigt jedoch, dass die Investitionen auf durchschnittlich 40 Mrd. € pro Jahr steigen müssen, um zukünftige Herausforderungen zu meistern. Bis 2045 ergibt sich daraus eine Gesamtsumme von 800 Mrd. €, wobei etwa 65 % auf die Abwasserentsorgung und 35 % auf die Trinkwasserversorgung entfallen.
Die Gründe für den steigenden Investitionsbedarf: Die Infrastrukturen kommen vielfach an das Ende ihrer Nutzungsdauer und müssen gleichzeitig an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden. Deswegen kommt die Wasserwirtschaft jetzt in einen zweiten Investitionszyklus. Die Wasserwirtschaft plant die Erneuerung und Instandhaltung ihrer Systeme langfristig. Dabei muss sie gleichzeitig die Veränderungen der klimatischen Rahmenbedingungen berücksichtigen und die Infrastrukturen für länger anhaltende Trockenphasen und häufigere Starkregenereignisse anpassen. Beides geht Hand in Hand und lässt sich häufig nicht trennscharf voneinander abgrenzen. Die Gutachter schätzen die zusätzlichen Investitionskosten dennoch allein für die beschleunigten Anpassungen an den Klimawandel auf 10 bis 15 Prozent der Gesamtsumme von 800 Milliarden Euro.
Die Investitionen werden sich auch auf die Entgelte für Bürger und Wirtschaft auswirken. Theoretisch bedeutet dies einen Investitionsbedarf von 10.000 Euro pro Kopf in den nächsten 20 Jahren. Allerdings werden die Kosten über die Nutzungsdauer der Anlagen und Netze abgeschrieben und von allen Nutzern der Infrastruktur getragen, sodass die Kunden jährlich nur einen Teil der Investitionen tragen.
Sondervermögen für Infrastruktur in der Wasserbranche gefordert
Um diese Herausforderungen zu meistern, fordert VKU-Vizepräsident Karsten Specht: „Wer über ein Sondervermögen für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen spricht, der muss dabei auch Wasser und Abwasser berücksichtigen. Die Wasserver- und Abwasserentsorgung sind grundsätzlich nutzerfinanzierte Leistungen der Daseinsvorsorge. Das prognostizierte Investitionsvolumen von 800 Milliarden Euro wird aber nicht allein durch die Kunden zu stemmen sein. Deswegen muss ein Sondervermögen auch für Investitionen in die Wasser- und Abwasserinfrastruktur zur Verfügung stehen.“
Und weiter: „Bund und Länder sind nicht nur aufgerufen, passgenaue Förderinstrumente bereitzustellen, sondern auch kostendämpfende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem die europarechtlich mögliche Absenkung der Mehrwertsteuer für Trinkwasser, die Rückführung von Wasserentnahmeentgelten und Abwasserabgaben in die Infrastruktur, die Etablierung der Herstellerverantwortung im Bereich der Trinkwasserversorgung sowie eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.“
Ganze Studie ansehenQuelle: VKU