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Harzwasserwerke gewinnen Rechtsstreit um reduziertes Wasserrecht

Darf ein Landkreis einem Trinkwasserversorger die Wassermenge kürzen, obwohl eine langfristige Bewilligung besteht? Das Verwaltungsgericht Hannover entschied am 17. Januar, dass das nicht geht – eine richtungsweisende Entscheidung nicht nur für die Harzwasserwerke, sondern für alle Trinkwasserversorger deutschlandweit. Bis zum Jahr 2040 hatten die Harzwasserwerke ursprünglich an ihrem Standort Ristedt in der Nähe von Bremen […]

von | 20.01.23

Darf ein Landkreis einem Trinkwasserversorger die Wassermenge kürzen, obwohl eine langfristige Bewilligung besteht? Das Verwaltungsgericht Hannover entschied am 17. Januar, dass das nicht geht – eine richtungsweisende Entscheidung nicht nur für die Harzwasserwerke, sondern für alle Trinkwasserversorger deutschlandweit.
Bis zum Jahr 2040 hatten die Harzwasserwerke ursprünglich an ihrem Standort Ristedt in der Nähe von Bremen das Recht bewilligt bekommen, pro Jahr 20 Mio. Kubikmeter Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu fördern. Dies hatte der Landkreis Diepholz im Jahr 2010 entschieden. Doch 2021 änderte der Landkreis Diepholz seine Meinung und kürzte das Wasserrecht um 400.000 Kubikmeter. Wie das Verwaltungsgericht Hannover am 17. Januar entschied, war das nicht rechtens.

Urteil hat Signalwirkung für deutsche Trinkwasserversorgung

„Die Entscheidung des Gerichts hat Signalwirkung für die Trinkwasserversorgung in Deutschland. Wir haben diesen Rechtsstreit nicht nur für uns als Harzwasserwerke geführt, sondern auch für die sichere Versorgung unserer Kunden und die Unternehmen in unserer Branche, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen“, sagt Lars Schmidt, Geschäftsführer der Harzwasserwerke. „Trinkwasserversorger gewinnen mit dieser Entscheidung Sicherheit, dass erteilte Wasserrechte, die sie nach den Vorgaben der Bewilligungsentscheidung bewirtschaften, nicht ohne zwingende Gründe reduziert werden können.“

Die Trinkwasserversorgung sichern

Der Landkreis Diepholz kürzte das Wasserrecht, weil die Harzwasserwerke seiner Meinung nach die bewilligte Wassermenge in den vergangenen Jahren nicht ausreichend ausgeschöpft hatten. Zudem berief sich der Landkreis darauf, angesichts von Klimawandel und Rückgang des Grundwasserspiegels insgesamt strenger prüfen zu wollen, wie er Grundwasserrechte verteile. „Es ist unsere Pflicht als Wasserversorger in Niedersachsen, in allen Berechnungen für Wasserrechte Sicherheitszuschläge und eine Reserve für besonders trockene Jahre einzuplanen. Diese werden natürlich nicht jedes Jahr abgerufen“, erklärt Schmidt. Das Gericht bestätigte diese Argumentation in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Der Landkreis Diepholz hat noch die Möglichkeit, die Zulassung der Berufung gegen das Urteil zu beantragen.

Auch dass ausgerechnet bei der Trinkwasserversorgung Wasserrechte gekürzt werden sollten, ist für die Harzwasserwerke nicht nachvollziehbar. „Aus unserer Sicht muss die Wasserversorgung – und hier insbesondere die sichere Versorgung mit Trinkwasser – bei der Vergabe von Wasserrechten den klaren Vorrang vor anderen Verwendungsarten haben“, sagt Schmidt. „Mit der nun vorliegenden klaren Entscheidung des Gerichts haben wir jetzt wieder das erforderliche Maß an Planungssicherheit, um unsere Kunden auch weiterhin sicher mit Trinkwasser versorgen zu können.“ Dieses Maß an Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind letztlich für die gesamte Branche erforderlich, auch um eine sichere Grundlage für große Bauprojekte und Infrastrukturmaßnahmen in der Wasserversorgung zu haben.

(Quelle: Harzwasserwerke)

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