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HAMBURG WASSER prüft Berufung im Heidewasser-Prozess

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Autor: Kathrin Mundt

Im Prozess um die Förderung von Grundwasser aus der Nordheide hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am 11. Oktober 2021 die Urteile verkündet.

Gehobene Erlaubnis soll weiter Bestand haben

Die Richter der 6. Kammer haben entschieden, dass die gehobene Erlaubnis über eine durchschnittliche Förderung von 16,1 Mio. Kubikmeter Grundwasser, die der Landkreis Harburg HAMBURG WASSER im Jahr 2019 erteilt hatte, weiter Bestand haben soll. Die Klagen von HAMBURG WASSER, aber auch die Anfechtungsklagen eines Umweltverbandes und mehrerer Grundstückseigentümer gegen den Bescheid wurden abgewiesen. HAMBURG WASSER hatte gegen die Gestattung geklagt, weil sie aus Sicht des Wasserversorgers die Versorgungssicherheit Hamburgs unverhältnismäßig stark einschränkt. Die anderen Kläger hatten geklagt, weil sie Auswirkungen auf die Natur bzw. Einschränkungen für ihre eigene wirtschaftliche Nutzung von Flächen in der Nordheide befürchteten. Der Vorsitzende Richter Thomas Pump betonte bei der mündlichen Urteilsverkündung, dass das von HAMBURG WASSER gewählte Verfahren zur Ermittlung möglicher Auswirkungen auf die Umwelt nicht zu beanstanden ist.

Das Gericht bestätigte, dass die von HAMBURG WASSER beantragte Grundwassermenge ohne Schäden an Flora und Fauna gefördert wird und mit den sehr strengen Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes vereinbar ist. Das von HAMBURG WASSER gewählte Verfahren zur Ermittlung der Umweltauswirkungen entspreche dem Stand der Technik. Es sei von den maßgeblichen Fachbehörden empfohlen worden und auch hinsichtlich der verwendeten Klimadaten als richtig erachtet worden. Deshalb wurden die Klagen eines Umweltverbandes und mehrerer Grundstückseigentümer, die das in Zweifel gezogen haben, abgewiesen. Die Klage der Klosterkammer Hannover wurde wegen der Versäumnis der Klagefrist für unzulässig erklärt. Die Berufung wurde nicht zugelassen.
Laut dem Urteil durfte der Landkreis Harburg die Förderung in Form einer gehobenen Erlaubnis anstelle der beantragten Bewilligung zulassen. HAMBURG WASSER hatte mit seiner Klage auf eine Bewilligung gedrungen, weil sie eine größere Rechts- und Investitionssicherheit als die gehobene Erlaubnis bietet, die wesentlich einfacher widerrufen oder eingeschränkt werden kann. Das Gericht bestätigte die Rechtsauffassung von HAMBURG WASSER, dass dem Unternehmen die schwache Rechtsposition der gehobenen Erlaubnis eigentlich unzumutbar sei, verwies aber auf Ermessensspielräume des Landkreises Harburg. Dieses Ermessen billigte das Gericht dem Landkreis auch in Bezug auf die die Begrenzung der Entnahmemenge auf 16,1 Mio. Kubikmeter im langjährigen Mittel zu. HAMBURG WASSER darf die beantragte Menge von uneingeschränkt 18,4 Mio. im Jahr nur in Ausnahmefällen fördern – und das auch nur, wenn die Mehrmenge in anderen Jahren kompensiert wird. Da es sich bei der Frage der Bewilligung um eine Grundsatzfrage handelt, ließ das Gericht zugunsten von HAMBURG WASSER die Berufung zu.

Hannemann: “Schlechtes Signal für die Versorgungssicherheit Hamburgs”

„Dieses Urteil ist für uns nicht zufriedenstellend und ein schlechtes Signal für die Versorgungssicherheit Hamburgs und die Wasserwirtschaft insgesamt“, ordnet Ingo Hannemann, der Sprecher der Geschäftsführung von HAMBURG WASSER, den Ausgang des Prozesses ein. „Obwohl das Gericht unter Verweis auf die im Behördenverfahren eingereichten umfangreichen Gutachten und auf die Aussagen der sachverständigen Zeugen bestätigt hat, dass unsere Wasserförderung in der Nordheide umweltverträglich ist, hat es der Verwaltung des Landkreises Harburg weitreichende Ermessensspielräume eingeräumt. Das geht zu Lasten der sicheren Versorgung von gut 300.000 Menschen in Hamburg und den weiter steigenden Trinkwasserbedarfen. Wir werden nun sorgfältig bewerten, ob wir Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Dazu warten wir die Urteilsbegründung ab, die uns noch nicht vorliegt.“

Hintergrund

Am 6. und 7. Oktober 2021 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg über die wasserrechtliche Gestattung, die HAMBURG WASSER vom Landkreis Harburg zur Förderung von Wasser aus der Nordheide erhalten hat, verhandelt. Insgesamt hatten sechs Parteien, darunter HAMBURG WASSER, gegen diese sogenannte „gehobene Erlaubnis“ geklagt. HAMBURG WASSER hatte u. a. gegen Beschränkungen der Entnahmemengen und eine nicht ausreichend rechtssichere Gestattungsform geklagt, die die Versorgungssicherheit Hamburgs beeinträchtigen.

 

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