Um die Qualität des Trinkwassers langfristig zu gewährleisten, werden relevante Grenzwerte und weitere Anforderungen zum Schutz des Trinkwassers in der Trinkwasserverordnung geregelt. Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung gilt als Garant für sauberes Trinkwasser. Im Juni 2023 ist eine novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, die ein Maßnahmenbündel aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie umsetzt. Unter anderem wurden einige Grenzwerte verschärft und neue Qualitätsparameter eingeführt.
Woher kommt das Nürnberger Trinkwasser?
Das Nürnberger Trinkwasser stammt aus fünf voneinander unabhängigen Gewinnungsgebieten: Ranna, Erlenstegen/Eichelberg, Ursprung, Krämersweiher und – über den Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WfW) – Genderkingen. Insbesondere die Gebiete Genderkingen und Ranna verfügen über sehr große Wasservorräte, so dass auch künftig die Versorgung Nürnbergs mit Trinkwasser sichergestellt ist.
Die N-ERGIE wirtschaftet nachhaltig und nutzt beispielsweise in der Quelle Ranna I nur das natürlich zufließende Quellwasser. Auch beim Trinkwasserschutz betreibt die N-ERGIE eine Politik der Nachhaltigkeit: Im Bereich der Brunnen werden die Flächen nur extensiv bewirtschaftet, um den Eintrag von Schadstoffen zu minimieren und das Niederschlagswasser über humusreiche Bodenschichten bestmöglich zu filtern.
Neue PFAS-Grenzwerte vorgegeben
Der wichtigste neue Untersuchungsparameter ist die Parametergruppe PFAS, kurz für Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen. PFAS sind sehr langlebige Substanzen, die in vielen Alltagsprodukten Verwendung finden und deren Rückstände demzufolge in der Umwelt vielfach nachzuweisen sind. Der Grenzwert für diese Stoffgruppe wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Als zweite Stufe greift ab 2028 zusätzlich ein Grenzwert von 0,02 μg/l für die Summe aus vier speziellen Substanzen der PFAS-Gruppe.
Weitere Neuerungen betreffen Bisphenol A, das häufig als Komponente in Klebstoffen, Lacken oder Epoxidharzen verwendet wird. Hier gilt seit dem 1. Januar 2024 ein Grenzwert. Ab Januar 2026 wird zudem ein Grenzwert für Halogenessigsäuren gelten, die bei der Chlorung von Trinkwasser entstehen.
Umsetzung der Trinkwasserverordnung in Nürnberg
Bereits seit 2009 untersucht die N-ERGIE die zur Trinkwasserversorgung herangezogenen Grundwässer auf PFAS. Anfang dieses Jahres hat der Wasserversorger seine Untersuchungen auf das Trinkwasser im ganzen Netzgebiet ausgeweitet. Insgesamt konnten vereinzelt Spuren von fünf (PFBA, PFPeA, PFHxA, PFBS und PFOA) der zwanzig relevanten PFAS-Substanzen nachgewiesen werden. Alle Werte liegen jedoch unter den künftigen Grenzwerten.
Analysewerte einsehenBisphenol A konnte an keiner Entnahmestelle nachgewiesen werden. Hier zahlt es sich aus, dass der Wasserversorger in seinem Netz soweit möglich auf Materialien verzichtet, die Bisphenol A enthalten. Untersuchungen auf Halogenessigsäuren hat die N-ERGIE – auch wenn der Grenzwert erst in knapp zwei Jahren greift – ebenfalls bereits im Netzgebiet durchgeführt. Von den fünf relevanten Einzelstoffen konnte lediglich einer in Spuren nachgewiesen werden, der künftige Grenzwert ist weit unterschritten.
Quelle: N-ERGIE














