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Wasserwirtschaft begrüßt Koalitionsvertrag

Die Wasserwirtschaft begrüßt die wasserpolitischen Ansätze im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, fordert jedoch mehr Tempo und konkrete Umsetzungspläne. Besonders beim Schutz der Ressourcen, dem Düngerecht und der Wasserinfrastruktur besteht dringender Handlungsbedarf.

von | 15.04.25

Insgesamt erkennen die Verbände positive Ansätze und ein gestiegenes Problembewusstsein in der neuen Koalition. Jetzt komme es jedoch auf eine konkrete, zügige und ausreichend finanzierte Umsetzung an.
Quelle: Pixabay/volzi
Koalitionsvertrag;Präsidium

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode wird von zentralen Akteuren der Wasserwirtschaft grundsätzlich begrüßt. Sowohl der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) als auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) erkennen positive Impulse in der Wasserpolitik – sehen jedoch zugleich dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung und Konkretheit der Maßnahmen. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert konkretere Zusagen für eine nachhaltige Daseinsvorsorge und sieht insbesondere bei der Klimaanpassung noch offene Flanken.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), betont: „Der Vertrag setzt wichtige Akzente bei den Themen Energieversorgung, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung sowie Digitalisierung. Die neue Bundesregierung muss jetzt mit Tempo in die Umsetzung kommen. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause brauchen wir Gesetzesentwürfe zu zentralen Investitions- und Planungsvorhaben.“

Nationale Wasserstrategie zügig umsetzen und mit Ländern verzahnen

Die Verbände sehen in der Fortführung und Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstrategie ein zentrales Element für eine zukunftsfähige Trinkwasserversorgung. Die Strategie müsse angesichts der zunehmenden Herausforderungen durch den Klimawandel nun mit Nachdruck umgesetzt und gemeinsam mit den Bundesländern weiterentwickelt werden. Dabei gehe es unter anderem um den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung bei Wasserknappheit, den Ausbau der Infrastruktur und die überregionale Zusammenarbeit.

„Die im Koalitionsvertrag angesprochene Umsetzung der priorisierten Maßnahmen zur Nationalen Wasserstrategie muss angesichts der verstärkten Auswirkungen des Klimawandels beschleunigt realisiert werden“, fordern Gunda Röstel, BDEW-Vizepräsidentin Wasser/Abwasser und Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden sowie Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Regenwassermanagement und Schwammstadt-Konzepte als Antwort auf Extremwetter

Besonders betont wird die Bedeutung eines modernen Regenwassermanagements, um Städte klimaresilient zu gestalten. Konzepte wie die Schwammstadt sowie die Verknüpfung von Wasserflächen mit Begrünungsmaßnahmen sollen Niederschlagswasser speichern und die urbane Kühlung verbessern. Diese Maßnahmen müssen laut BDEW rasch und mit den nötigen Finanzmitteln realisiert werden.

Der DVGW sieht hierin „resilienzstärkende Investitionen“, die zu den vordringlichsten Zielen des angekündigten Sondervermögens zählen sollten.

Dr. Wolf Merkel, Vorstand des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., erklärt: „Die Maßnahmen (müssen) im noch zu beschließenden Haushalt mit finanziellen Mitteln unterlegt und die Finanz- und Investitionsplanung darauf angepasst werden. Das Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro muss zudem schnell zeitnah mit konkreten Projekten untersetzt werden – resilienzstärkende Investitionen in die Wasser-Infrastruktur gehören unbedingt dazu.“

Wasserinfrastruktur stärken – Bürokratie abbauen

Die Verbände begrüßen das Vorhaben der Koalition, die Wasserinfrastruktur zu fördern. Investitionen in Leitungsnetze, Kläranlagen und Speicherlösungen seien dringend nötig, um Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten. Die angestrebte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene wird dabei ebenfalls positiv bewertet. Gleichzeitig warnen die Vertreter davor, dass viele Maßnahmen im Koalitionsvertrag noch zu allgemein gehalten seien. Entscheidend sei, dass sie im Bundeshaushalt konkret hinterlegt und finanziell abgesichert würden.

Cybersecurity

Der VKU stellt klar heraus, dass neben der Finanzierung vor allem die Sicherheit der kritischen Infrastrukturen zentral ist: „Kommunale Unternehmen brauchen Planungssicherheit für ihre Investitionen. Es ist richtig, die NIS2-Richtlinie zügig in deutsches Recht umzusetzen und das Kritis-Dachgesetz auf den Weg zu bringen. Positiv sind die angestrebte engere Zusammenarbeit von Bund und Ländern und eine KMU-Förderung bei der Cybersecurity. Die Rechtslage in der Zivilen Verteidigung wollen die Koalitionäre ändern, um eine Handlungsfähigkeit bereits vor dem Spannungs- und Verteidigungsfall zu ermöglichen. Das ist sinnvoll, allerdings müssen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen Staat und Betreibern klar definiert und sauber voneinander getrennt werden.“

Düngerecht: Transparenz sichern statt Rückschritte zulassen

Kritisch äußern sich die Wasserexperten zu offenen Punkten im Bereich des Düngerechts.

Liebing betont: „Der Koalitionsvertrag setzt wichtige Impulse für die Wasserwirtschaft – von der Förderung der Infrastruktur bis zur Umsetzung der nationalen Wasserstrategie. Auch die Klimaanpassung und der bessere Zugang zu Förderprogrammen sind positiv. Problematisch ist aus unserer Sicht die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung (Düngerecht) sowie das zögerliche Vorgehen bei der Regulierung von PFAS. Hier hätten wir uns von den Koalitionären mehr Mut erhofft.“

Zwar sei die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie vorgesehen, jedoch bleibe unklar, mit welchen Instrumenten künftig Transparenz über den Nährstoffeinsatz in der Landwirtschaft geschaffen werden soll – insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung.

„Hier brauchen wir keinen Rückschritt, sondern den Start für einen konsensualen Gesellschaftsdialog zum Düngerecht“, so die Forderung des BDEW.

Der DVGW verweist zudem auf die Bedeutung des ökologischen Landbaus im Umfeld von Wassergewinnungsanlagen: „Der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten muss erste Wahl sein.“

Verursacherprinzip und Herstellerverantwortung konsequent umsetzen

Einigkeit herrscht bei beiden Verbänden über die Notwendigkeit, das Verursacherprinzip gesetzlich zu verankern. Hersteller kritischer Stoffe – insbesondere aus der PFAS-Gruppe – müssten stärker in die Verantwortung genommen werden. Die Beseitigung von Schadstoffen dürfe nicht den Wasserversorgern und damit der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Auch bei der Umsetzung der vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen ist laut BDEW die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung entscheidend, um eine stabile Finanzierung zu gewährleisten.

Kommunale Abwasserrichtlinie: Umsetzung dringlich

Kritik äußert der BDEW an der fehlenden Erwähnung der Kommunalen Abwasserrichtlinie im Koalitionsvertrag. Diese müsse nun dringend eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden, insbesondere mit Blick auf die Finanzierung und die Zielerreichung im Gewässerschutz.

Wasserressourcen dauerhaft schützen – auch bei Energiewende und CCS

Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Schutz des Grundwassers – nicht nur im Kontext der Landwirtschaft, sondern auch im Rahmen der Energiewende und bei zukünftigen Technologien wie der CO₂-Speicherung (CCS).

Röstel und Weyand betonen: „Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Deshalb muss die neue Bundesregierung den Schutz der Grundwasserressourcen höchste Priorität einräumen.“

Insgesamt erkennen die Verbände positive Ansätze und ein gestiegenes Problembewusstsein in der neuen Koalition. Jetzt komme es jedoch auf eine konkrete, zügige und ausreichend finanzierte Umsetzung an. Nur so könne eine klimaresiliente, transparente und nachhaltige Wasserwirtschaft langfristig gewährleistet werden.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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