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VKU begrüßt Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Der Bundestag hat am 26. Februar das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Schritt und weist gleichzeitig darauf hin, dass der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung gewährleistet bleiben muss .

von | 02.03.26

Der Bundestag hat am 26.2.2026 das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen.
Quelle: AdobeStock/Fokke Baarssen
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Der Bundestag hat am 26.2.2026 das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Schritt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagt:

„Das Gesetz bringt Tempo in den Wasserstoffhochlauf und stärkt die Energiewende. Entscheidend ist aber, dass der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung klar und eindeutig gewährleistet bleibt.“

Im Gesetz vorgesehen ist die Einstufung wasserstoffrelevanter Projekte als Vorhaben „im überragenden öffentlichen Interesse“. Das hält der VKU für ein geeignetes Instrument, um Verfahren zu beschleunigen. „Schnellere Genehmigungen sind wichtig, aber nur, wenn kommunale Wasserversorger früh und verbindlich eingebunden werden“, so Liebing. „Nur dann lassen sich Konflikte um knapper werdende Wasserressourcen vermeiden.“

Der VKU begrüßt zudem, dass das Gesetz nunmehr nicht nur grünen, sondern unter anderem auch blauen Wasserstoff einschließt.

„Für den Hochlauf brauchen wir diese pragmatische Lösung: blauer Wasserstoff wird in der Anfangsphase eine Rolle spielen“, sagt Liebing. Positiv bewertet der VKU auch den Blick auf die Infrastrukturen. Liebing: „Erdgasleitungen, die später Wasserstoff transportieren können, sind ein sinnvoller Baustein auf dem Weg zum Wasserstoff-Kernnetz.“

Nun komme es auf eine zügige und rechtssichere Umsetzung an.


Quelle: VKU

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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