Das Bundeskabinett hat dem Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes zugestimmt, den Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegt hat. Ziel der Reform ist es, ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung landwirtschaftlicher Flächen zu etablieren, insbesondere in Regionen mit hoher Nitratbelastung.
Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung, mit der das BMLEH das Düngerecht zukunftsfest aufstellen will. Das geplante bundesweite Monitoring soll Rückschlüsse über die Auswirkungen von Düngungsmaßnahmen auf die Belastung von Gewässern und eine Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung ermöglichen. Das hat Deutschland auch gegenüber der EU-Kommission zugesagt, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
Weniger Bürokratie, mehr Zielgenauigkeit
“Nachdem wir das Bürokratiemonster Stoffstrombilanz abgeschafft haben, legen wir jetzt das Fundament für ein möglichst bürokratiearmes und praxistaugliches Monitoring. Wir beenden damit ein System, das viele Betriebe unnötig belastet hat. Künftig soll gelten: Wer sauber arbeitet, wird entlastet. Mit dem geplanten Monitoring schaffen wir die nötige Datenbasis, um endlich ein System zur Stärkung des Verursacherprinzips bei der Düngung in Deutschland zu etablieren. Betriebe, die besonders wasserschonend wirtschaften, sollen von unnötiger Schreibtischarbeit befreit werden.
Diejenigen, die das Grundwasser belasten, nehmen wir stärker in die Pflicht. Mit den vorgelegten Änderungen bringen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag entscheidend voran und setzen ein starkes Signal Richtung Europa: Deutschland hält Wort!“, sagt sagt Bundesminister Rainer.
Die Reform verfolgt damit einen differenzierten Ansatz: Betriebe mit umweltschonender Praxis sollen entlastet werden, während Verursacher von Gewässerbelastungen stärker reguliert werden.
Bedeutung für den Gewässerschutz
Das geplante Monitoring dient dazu, Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Düngeverordnung zu ziehen und deren Einfluss auf die Wasserqualität zu überprüfen. Hintergrund ist die weiterhin hohe Nitratbelastung in einigen Regionen Deutschlands, die insbesondere das Grundwasser betrifft.
Zugleich erfüllt Deutschland mit dem Monitoring eine Verpflichtung gegenüber der EU-Kommission, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
Die Novelle des Düngegesetzes umfasst zusätzlich mehrere strukturelle Anpassungen:
- Integration von Regelungen zur nationalen Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Qualitätssicherungssystem beim Phosphor-Recycling aus Klärschlamm
- Weiterentwicklung des Düngerechts hin zu mehr Praxisnähe und Effizienz
Quelle: BMLEH







