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Pharma- und Kosmetikindustrie scheitert vor Gericht: Energie- und Wasserverbände sehen das als Meilenstein für Gewässerschutz

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie gegen zentrale Teile der neuen Kommunalabwasserrichtlinie abgewiesen. Damit bestätigt das Gericht die Position von BDEW und VKU: Die erweiterte Herstellerverantwortung bleibt zentraler Bestandteil europäischer Umweltpolitik – und soll nun rasch in deutsches Recht umgesetzt werden.

von | 20.02.26

Die novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie stärkt den Gewässerschutz und verpflichtet erstmals Hersteller von Arznei- und Kosmetikprodukten zur Kostenbeteiligung.
Quelle: AdobeStock/Maetinee
Pharma; Kosmetik; KARL; Herstellerverantwortung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen zentrale Elemente der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abzuweisen. Damit folgt das Gericht der Rechtsauffassung von BDEW und VKU, die sich im Verfahren als Streithelfer positioniert hatten.

Gericht bestätigt erweiterte Herstellerverantwortung

Insgesamt hatten 16 Verfahren, zusammengefasst in drei Hauptverfahren, das Ziel, die in der Richtlinie festgeschriebene erweiterte Herstellerverantwortung aufzuheben. Diese verpflichtet erstmals auch Hersteller von Arznei- und Kosmetikprodukten, sich an den Kosten der sogenannten vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen zu beteiligen. Also an der Entfernung von Mikroschadstoffen, die aus ihren Produkten stammen.

Die Gerichtsentscheidung entspricht der Rechtsauffassung von BDEW und VKU, wonach die Klagen vor dem europäischen Gericht keinen Bestand haben konnten. Vor diesem Hintergrund hatten die beiden Verbände den Streitbeitritt vor dem Europäischen Gericht gegen die Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie beantragt.

Meilenstein für Umweltökonomie und Gewässerschutz

Nach Auffassung von BDEW und VKU markiert die Gerichtsentscheidung einen umweltökonomischen Meilenstein für den Gewässer- und Gesundheitsschutz in Europa. Sie setze das Verursacherprinzip konsequent um und lege die Grundlage für eine nachhaltigere Finanzierung der Abwasserreinigung in Europa. Entscheidend sei nun, dass Deutschland die überarbeiteten EU-Vorgaben zügig und ohne nationale Sonderregelungen in nationales Recht überführt.

Appell an die Industrie: Vom Klagen zum Mitgestalten

Die beiden Verbände rufen die Pharma- und Kosmetikindustrie dazu auf, ihre bisherige Abwehrhaltung aufzugeben und sich aktiv an der Umsetzung der Richtlinie zu beteiligen. „Die Richtlinie ist beschlossen – jetzt ist die Zeit für Dialog und gemeinsame Verantwortung“, betonen BDEW und VKU. Sie fordern die pharmazeutische und kosmetische Industrie auf, sich aktiv und konstruktiv an der Umsetzung zu beteiligen sowie Verantwortung für die von ihnen verursachten Spurenstoffe zu übernehmen.

 


Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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