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Effektiver Gewässerschutz erfordert auch Umsetzung der Herstellerverantwortung

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Autor: Kathrin Mundt

Auf der IFAT, der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft in München, hat der BDEW erneut das Verursacherprinzip als entscheidendes Element für den Schutz der Gewässer und damit den Schutz der Trinkwasserressourcen hervorgehoben. Der BDEW betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer umfassend in der kommunalen Abwasserrichtlinie der Europäischen Kommission zu verankernden Herstellerverantwortung und der damit verbundenen Übernahme der Kosten für zusätzliche Reinigungsleistungen durch die Hersteller. Demgegenüber stellen einseitige End-of-Pipe-Lösungen aus Sicht des BDEW weder eine ganzheitliche noch eine nachhaltige Lösung dar.

Mit Zunahme des Medikamentenkonsums in Deutschland und einer Belastung der Gewässer mit Spurenstoffen ist das Thema der Herstellerverantwortung zunehmend wichtig. Denn die finanzielle Belastung durch erweiterte Reinigungsleistungen in Kläranlagen nimmt zu und trifft vor allem die Kunden der Abwasserentsorger, die aber an der Situation nichts ändern können. Der BDEW hat deshalb einen Vorschlag für die Einführung eines sogenannten „Fondsmodells“ vorgelegt: Dabei werden die Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt. Ziel ist es, entsprechend der Schädlichkeit von Stoffen einen Anreiz zu bieten, Stoffeinträge zu vermeiden oder zu reduzieren.

„Auch der EU-Umweltministerrat hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2021 die wichtige Rolle des Verursacherprinzips zur Vermeidung von Umweltschäden unterstrichen und die EU-Kommission aufgefordert, für die Anwendung des Verursacherprinzips zu sorgen. Er unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Herstellerverantwortung entlang globaler Wertschöpfungsketten“, betonte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Mit Blick auf die Vorschläge zur Überarbeitung der kommunalen Abwasserrichtlinie betont der BDEW, dass die Entscheidung, ob eine weitergehende Reinigungsstufe auf einer Kläranlage eingeführt werden sollte, nicht ausschließlich von der Größe der Kläranlage abhängig zu machen sei. „Was wir brauchen, ist ein risikobasierter Ansatz und eine einzugsgebietsbezogene Betrachtung. Statt pauschaler Kriterien sollte die spezifische Situation vor Ort berücksichtigt werden“, so Weyand.

Hintergrund

Die Europäische Kommission überarbeitet zurzeit die aus dem Jahr 1991 stammende Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (RL 91/271/EWG). Der BDEW hatte bereits im Rahmen der Beantwortung der öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie eine umfassende Stellungnahme verfasst, in der die Kernpunkte der kommenden Überarbeitung aus Sicht der deutschen Wasserwirtschaft beleuchtet werden. Die Kommission wird voraussichtlich im Herbst 2022 ihren Legislativvorschlag veröffentlichen.

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