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DVGW zum Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Am 8. Juli hat sich der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie geäußert. Diese definiert Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union.

von | 13.08.25

Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.
© DVGW
DVGW

Mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz des Bundesinnenministeriums soll eine wirksame Anwendung auf nationaler Ebene gewährleistet werden. Anlässlich der Verbändeanhörung zum neuen Referentenentwurf erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.:

„In einer Phase geopolitischer Spannungen, wirtschaftlicher Unsicherheiten und technologischer Umbrüche muss die Sicherheit von IT-Systemen einen noch höheren Stellenwert erhalten. Dies erfordert die weitere Ausgestaltung ihres rechtlichen Rahmens. Insbesondere gilt dies für die kritischen Infrastrukturen, zu denen die Gas- und Wasserversorgung gehören. Insofern ist es gut, dass die Bundesregierung den bereits vor über einem Jahr veröffentlichten Gesetzesentwurf nun in einer überarbeiteten Fassung verabschieden will. Das schnelle Handeln der neuen Bundesregierung zeigt, dass der Handlungsbedarf erkannt wurde.

Kritisch bewerten wir, dass auch im neuen Referentenentwurf die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die als wichtig eingestuften Einrichtungen der Wasserversorgung ungenau bleiben. Es wird keine Rechtssicherheit in Bezug auf das umzusetzende Schutzniveau geschaffen, da der Gesetzgeber allein auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit setzt und keine weitere Orientierung bietet.

Aus Sicht der Energieversorgung ist die Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten nach § 41 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), insbesondere ein angeordneter Rückbau von Bestandskomponenten, besonders kritisch zu bewerten. Hier muss der Gesetzgeber mit Augenmaß agieren: Rückwirkende Untersagungen stellen ein wirtschaftliches Risiko für die Betreiber dar – vor allem, wenn Komponenten zeitnah zu ersetzen wären.

Zudem sind die Prüffristen von bis zu vier Monaten nicht praxistauglich. Der DVGW hat auch schon in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Nutzung von zertifizierten Komponenten und Prozessen nicht zu Beschaffungsengpässen und zur Bildung von Oligopolen im Markt führen darf.”

 


 

(Quelle: DVGW)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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