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DVGW fordert verstärkte Prüfung des Food and Feed Omnibuspaket

Das „Food and Feed Omnibus“-Paket der EU-Kommission markiert einen tiefen Einschnitt in die bisherige Architektur des europäischen Pestizidrechts. Unter dem Label der „Vereinfachung“ droht eine Verschiebung der Balance zugunsten administrativer Entlastung und wirtschaftlicher Planungssicherheit – zulasten von Vorsorge, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Besonders kritisch ist aus Sicht der Trinkwasserversorgung, dass Zulassungen für Pflanzenschutzmittel faktisch entfristet und turnusmäßige Neubewertungen ausgedünnt werden könnten. Vor diesem Hintergrund ordnet der DVGW in seiner Stellungnahme die geplanten Änderungen ein, benennt die Risiken für Rohwasserressourcen und macht deutlich, welche Leitplanken aus Sicht der Wasserwirtschaft in den weiteren Gesetzgebungsprozess eingezogen werden müssen.

von | 16.12.25

Das „Food and Feed Omnibus“-Paket der EU-Kommission markiert einen Einschnitt in die bisherige Architektur des europäischen Pestizidrechts. Besonders kritisch ist aus Sicht der Trinkwasserversorgung, dass Zulassungen für Pflanzenschutzmittel faktisch entfristet und turnusmäßige Neubewertungen ausgedünnt werden könnten.
Quelle: Pixabay/Emphyrio
Nitratbelastung; Food and Feed; Düngerecht

Im Rahmen des sogenannten “Food and Feed Safety Simplification” Omnibus-Verfahrens plant die Europäische Kommission bestimmte Pestizide künftig unbefristet zuzulassen. Zudem soll auf regelmäßige Risikobewertungen verzichtet werden. Dazu erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW:

„Die von der EU-Kommission geplanten Vereinfachungen bei der Genehmigung von Pestiziden dürfen nicht zu Lasten des Gewässerschutzes gehen. Unbefristete Genehmigungen von Pestiziden ohne turnusmäßige Überprüfungen ihrer Auswirkungen gefährden jedoch die Wasserressourcen. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden trotz strenger Zulassungsvorschriften nach wie vor in Grund- und Oberflächengewässern sowie im Rohwasser der Trinkwasserversorgung nachgewiesen. Um gesundheitliche Orientierungswerte und Grenzwerte einzuhalten, müssen Wasserversorgungsunternehmen schon heute teilweise viel Aufwand und Geld in eine kostenintensive Trinkwasseraufbereitung investieren. Damit wird das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über einen erhöhten Wasserpreis die von der Intensivlandwirtschaft verursachten Folgekosten der Trinkwasseraufbereitung bezahlen. Der Grundsatz einer naturnahen Wasserbewirtschaftung hat auch deshalb umso mehr Gültigkeit.”

Die EU-Kommission handle fahrlässig, wenn sie im sogenannten Omnibus-Verfahren ein so sensibles und für die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigem Trinkwasser bedeutendes Gesetz im Hauruckverfahren durchsetzen wolle, ohne die Belange des vorsorgenden Gewässerschutzes ausreichend zu prüfen. Hier sei dringend mehr Transparenz und eine für die europäische Gesetzgebung obligatorische Folgenabschätzung erforderlich, führt Dr. Wolf Merkel weiter aus.


Quelle: DVGW

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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