Düngerecht und Nährstoffbilanz: Unverzichtbar für ein wirksames Monitoring
Wird das Düngerecht in “roten Gebieten” abgeschwächt, leidet der Gewässerschutz erheblich. Laut Meldung des BDEW ist die Streichung der StoffstrombilanzVO der falsche Ansatz zur Umsetzung des von der EU-Kommission geforderten Wirkungsmonitorings. Nur eine vollständige betriebliche Nährstoffbilanz gewährleistet eine umfassende Erfassung aller Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Bilanz stellt die einzig sinnvolle Datengrundlage für das versprochene Monitoring dar und ist daher unentbehrlich.
Aufweichung des Düngerechts in “roten Gebieten” gefährdet den Gewässerschutz
“Rote Gebiete” sind Regionen in Deutschland, in denen die Nitratwerte im Grundwasser die EU-Grenzwerte überschreiten. Sie wurden ausgewiesen, um das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beizulegen, da Deutschland die EU-Nitratrichtlinie seit über 30 Jahren nicht vollständig umgesetzt hat. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht jedoch vor, die strengen Düngeregeln in diesen Gebieten abzuschaffen – ein Schritt, der den Gewässerschutz massiv schwächen würde.
Darüber hinaus birgt die geplante Erleichterung bei der Nutzung von Gülle und Gärresten erhebliche rechtliche Risiken. Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 2025 verlangt vielmehr eine Verschärfung der Maßnahmen gegen Nitratbelastung im Grundwasser. Die Nitratinitiative fordert deshalb von der neuen Bundesregierung, dem Schutz der Bevölkerung und des Grundwassers endlich Vorrang einzuräumen und ein EU-konformes Düngerecht sicherzustellen.
Nitratbelastungen nachverfolgen
Gemäß EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) wird in einem Turnus von vier Jahren in einem gemeinsamen Bericht der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und Ernährung und Landwirtschaft über die Nitratkonzentrationen in Grundwasser und Oberflächengewässer informiert (Nitratbericht 2024). Die Karten des Umweltbundesamtes zeigen die Auswertungen für die Messstellen des Grundwassers und der Oberflächengewässer (Fließ-, Übergangs-, Stand- sowie Küsten- und Meeresgewässer) des Nitratberichts für die Berichtszeiträume 2012 – 2015, 2016 – 2019 und 2020 – 2022 (Ostsee: 2020 – 2023).
Neben den Klassifikationen der mittleren Nitrat-Konzentrationen sowie der Differenzen der mittleren Nitrat-Konzentrationen der Berichtszeiträume ist für Oberflächengewässer eine Eutrophierungseinstufung dargestellt. Die Einteilung der Klassen entspricht dem Leitfaden der EU-Kommission für die Berichterstattung zur EU Nitratrichtlinie.
Quelle: bdew