Auswirkungen der Schadstoffe auf den Menschen
Auch Rückstände von Arzneimitteln hält die Bundesregierung für unbedenklich. Bei Arzneimitteln bestehe ein großer Unterschied zwischen der Konzentration eines Arzneimittels im Trinkwasser und seiner therapeutischen Dosis:
„Während die Konzentrationen im Trinkwasser meist unter 1 µg/l (Millionstel Gramm) liegen, liegt die therapeutische Dosis um ein Vielfaches höher“, schreibt die Bundesregierung.
Die im Trinkwasser zum Teil nachgewiesenen geringen Mengen lägen damit unterhalb therapeutisch wirksamer Konzentrationen für den Menschen und hätten „nach heutigem Kenntnisstand“ keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Ähnlich verhalte es sich mit Pflanzenschutzmitteln. Polychlorierte Biphenyle (BCB), Bromdiphenylether und Phosphat, nach denen sich die Grünen in ihrer Anfrage auch erkundigt hatten, spielten im Trinkwasser keine Rolle.
Keine Angaben zu PFAS
Zur Belastung des Trinkwassers mit Per- und Polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), den sogenannten Ewigkeitschemikalien, macht die Bundesregierung im Zusammenhang mit einer Belastung des Trinkwassers keine Angaben. Mit Blick auf die Belastung von Badegewässern heißt es in der Antwort aber:
„Aus den Deutschen Studien zur Gesundheit (GerES) geht hervor, dass große Teile der Bevölkerung mehrfach mit PFAS, PCBs, Metallen und Pestiziden belastet sind. Dies ist besorgniserregend, da es langfristige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann.“
In der Antwort heißt es, die Belastung von Miesmuscheln und Fischen mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber sowie mit PCB und polybromierten Diphenylethern (PBDE) liege unterhalb der für den menschlichen Verzehr gemäß der EU-Verordnung 2023/915 festgelegten Höchstgehalte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich in der Kleinen Anfrage nach Schadstoffbelastungen in Wasser und Umwelt erkundigt.
Quelle: Deutscher Bundestag – Bundesregierung zu Schadstoffen im Trinkwasser













