Die Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen für die Wasserwiederver wendung trat am 26. Juni 2020 in Kraft und gilt seit 26. Juni 2023 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wodurch es in Deutschland erstmals rechtlich verbindliche Anforderungen gibt. Die Verordnung setzt den Mindestrahmen für die Wiederverwendung von Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung und urbane Zwecke. Mit den nationalen Anpassungen des Rechtsrahmens wird die Wasserwiederverwendung für diese Zwecke in Deutschland nutzbar.
Für die zielgerichtete Umsetzung und Sicherstellung der risikoarmen und Technik einwandfreien Realisierung solcher Projekte gibt es mit der Merkblattreihe DWA-M-1200 technische Handlungshilfen für die Wiederverwendung aufbereiteten Wassers aus kommunalen Kläranlagen mit überwiegendem Anteil von häuslichem Schmutzwasser für landwirtschaftliche, gartenbauliche und urbane Nutzungen.
Über die Verwendung des aufbereiteten Wassers für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen und gartenbaulicher Kulturen sowie der Bewässerung von z.B. Parks, Straßenbegleitgrün oder Grün- und Sportanlagen gibt es weitere Potenziale für Anwendungen der Wasserwiederverwendung unterschiedlicher Quellen im z.B. Industrie- oder Gebäudesektor. Für die Einführung und Ausweitung der Wasserwiederverwendung und möglicher Anwendungsgebiete bedarf es klaren und eindeutigen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der einsetzbaren Wasserqualitäten, die z.B. in Form von anwendungsbezogenen Wasserqualitätsanforderungen umgesetzt werden.
Alternative Nutzungskonzepte entwickeln
Ein bedeutendes Potenzial liegt in alternativen Wasserquellen für eine nachhaltigere und kosteneffizientere Wasserwirtschaft. Durch eine differenzierte Betrachtung des Wasserbedarfs und den gezielten Einsatz von Nicht-Trinkwasser können in geeigneten Anwendungsbereichen erhebliche Ressourcen und Kosten eingespart werden. Für die praktische Umsetzung solcher Konzepte sind jedoch weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie beispielsweise hygienische Sicherheit und menschliche Gesundheit, die notwendige Infrastruktur für die getrennte Wasserführung, rechtliche Rahmenbedingungen, sowie die Akzeptanz bei den Verbrauchern.
Eine Vielzahl von Optionen steht hierfür zur Verfügung, die je nach Anwendungsbereich und lokalen Gegebenheiten genutzt werden können. Regenwasser, das von Dachflächen oder anderen geeigneten Oberflächen gesammelt wird, bietet ein breites Spektrum an Nutzungsmöglichkeiten. Grauwasser, ein Teilstrom des häuslichen Abwassers ohne Teilströme aus Toiletten und Urinalen, teilweise unterschieden in stark und schwach belastet, als Ressource für Wasser- und Energiewiederverwendung, etwa aus Waschbecken, Duschen oder Waschmaschinen, kann nach entsprechender Aufbereitung, ebenfalls wiederverwendet werden. Oberflächenwasser aus Flüssen, Seen oder künstlichen Teichen stellt eine weitere Option dar, sofern es die erforderliche Qualität für die jeweilige Anwendung aufweist.
In industriellen und gewerblichen Kontexten spielt Betriebswasser eine wichtige Rolle. Dieses Wasser, das keine Trinkwasserqualität erfordert, kann für spezifische Prozesse aufbereitet und wiederverwendet werden. Auch aufbereitetes kommunales Abwasser, das in Kläranlagen gereinigt wurde, kann für bestimmte Zwecke wie Bewässerung oder industrielle Prozesse genutzt werden. In der Industrie fällt zudem Prozesswasser an, das, sofern es nicht stark verunreinigt ist, nach entsprechender Aufbereitung im Kreislauf geführt werden kann.
Qualitätsstandards einhalten
Diese vielfältigen alternativen Wasserquellen bieten, abhängig von Anwendungsbereich und erforderlicher Wasserqualität, eine sinnvolle Ergänzung zur herkömmlichen Trinkwasserverwendung und tragen wesentlich zur Schonung der wertvollen Trinkwasserressourcen bei. Es ist jedoch zu beachten, dass die Nutzung solcher alternativen Quellen häufig eine spezifische Aufbereitung erfordert und stets den geltenden Anforderungen sowie Qualitätsstandards entsprechen muss. Die Integration dieser alternativen Wasserquellen in bestehende Systeme stellt somit eine wichtige Aufgabe für die zukünftige Wasserwirtschaft dar und erfordert innovative Lösungsansätze sowie eine sorgfältige Planung und Umsetzung.
Mit dem Diskurspapier und seinen enthaltenen Forderungen beabsichtigt die Figawa e.V. den Diskurs zu weiteren Anwendungsmöglichkeiten der Wasserwiederverwendung mit Behörden, Forschungseinrichtungen, Stakeholdern u.a. weiterzuführen, um gemeinsam die technischen Grundlagen und Praxiserfahrungen zur Bewertung dieser Anwendungen bereitzustellen und in absehbarer Zeit eine Einbindung in den erforderlichen Rechtsrahmen zu erzielen.
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(Quelle: Figawa)













