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Systemtrenner: Trinkwasserschutz bei Feuerwehreinsatz

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Autor: Redaktion

Kommunen und Feuerwehren in Rheinland-Pfalz investieren gemeinsam in Trinkwasserschutz. (Quelle: Dreschers)

„Kontaminationen durch chemisch belastetes oder verkeimtes Löschwasser sind damit ausgeschlossen“, sagt Theo Waerder, Werkleiter des Zweckverbandes und Geschäftsführer der SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH, der die Betriebsführung des Wasserzweckverbandes obliegt. Die SWB Regional GmbH, ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Bonn, versorgt etwa 10.000 Haushalte der Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr, die sich auf rund 50 Ortschaften verteilen. Eine Verunreinigung oder gar gesundheitsgefährdende Kontamination des Trinkwassers hätte damit ernste und weitreichende Auswirkungen für die gesamte Region.

Verunreinigung durch Löschwasserentnahme

Ein heikler Punkt, an dem solche Verunreinigungen ins Trinkwassernetz gelangen können, ist die Löschwasserentnahme beim Feuerwehreinsatz. Denn über den Hydranten wird eine Verbindung zum Trinkwassernetz hergestellt, über die gesundheitsgefährdendes beziehungsweise belastetes Löschwasser ins Trinkwassernetz gelangen kann.

Schutz durch Systemtrenner

Verhindert wird das durch mobile Systemtrenner, die bei der Verlegung der Löschleitungen schnell und direkt an bestehende Standrohre oder Überflurhydranten angeschlossen werden. Seit Juli 2018 definiert die DIN 14346 Anforderungen für diese Systemtrenner. So schreibt sie beispielsweise Leistungswerte vor und legt Obergrenzen für Gewicht und Größe fest. In Absprache mit den Bürgermeistern und Wehrleitern entschied sich der Zweckverband zur Anschaffung von insgesamt über 100 Systemtrennern BFW112 von Resideo.

Löschwasser kann nicht zurückfließen

Das in einem Löschsystem befindliche Wasser wird durch die DIN EN 1717 als Flüssigkeitskategorie 4 klassifiziert. Das bedeutet, dass von ihm bei Verzehr eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen ausgeht – aufgrund der Anwesenheit eines oder mehrerer giftiger bis besonders giftiger Stoffe. Der BFW112 stellt normgerecht sicher, dass dieses Löschwasser nicht ins Trinkwasserversorgungsnetz zurückfließt, wenn der Druck dort niedriger ist als in der verlegten Löschwasserleitungen: Wie das unabhängige Prüfinstitut DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW) bestätigte, erfüllt er alle Anforderungen der DIN 14346. Er bleibt sogar mit einer Länge von nur 280 mm und einem Durchmesser von 160 mm deutlich unter den von der Norm vorgegeben Obergrenzen. Zugleich werden bei einer Druckdifferenz von 1 bar Werte von über 1700 l/min erreicht.

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