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Wassercent in Bayern: Neue Abgabe auf Grundwasserentnahme startet am 1. Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 wird in Bayern der sogenannte Wassercent erhoben. Auch im Landkreis Würzburg betrifft die neue Regelung Unternehmen, Landwirtschaft und private Brunnenbesitzer – sie müssen künftig ihre Wasserentnahme dokumentieren.

von | 23.06.26

Im Landkreis Würzburg gilt ab Juli 2026 der neue Wassercent für die Entnahme von Grundwasser.
Quelle: Pixabay/ringelbaer
Wassercent; Würzburg; Brunnen

Wer im Landkreis Würzburg Grundwasser aus einem eigenen Brunnen entnimmt, sollte sich den 1. Juli 2026 vormerken. An diesem Tag startet in Bayern der sogenannte Wassercent. Die neue Abgabe wird künftig für die Entnahme von Grundwasser erhoben und soll dazu beitragen, die Ressource Wasser langfristig zu schützen.

Dokumentation der Zählerstände empfohlen

Für viele Betroffene bedeutet die Einführung der Abgabe zunächst vor allem organisatorischen Aufwand. Das Landratsamt Würzburg empfiehlt allen potenziell entgeltpflichtigen Wasserentnehmern, vorhandene Wasseruhren oder Stromzähler von Pumpen zum 1. Juli 2026 abzulesen und die Werte zu dokumentieren, beispielsweise durch ein Foto. Eine erneute Erfassung der Zählerstände sollte zum Jahresende erfolgen.

Höhe der Abgabe und Freibeträge

Der Wassercent beträgt 10 Cent je Kubikmeter entnommenem Grundwasser, also 10 Cent pro 1000 Liter. Betroffen sein können neben öffentlichen Wasserversorgern und Unternehmen auch landwirtschaftliche Betriebe sowie Privatpersonen mit eigenem Brunnen.

Das Gesetz sieht einen Freibetrag von 5000 Kubikmetern pro Jahr vor. Für den ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026 gilt ein anteiliger Freibetrag von 2500 Kubikmetern. Wer ausschließlich Wasser aus der öffentlichen Versorgung bezieht und keinen eigenen Brunnen betreibt, ist nicht betroffen.

Meldung der Wassermengen

Die erste Erfassung der entnommenen Wassermengen erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026. Die Zahlung der Abgabe wird jedoch erst im Jahr 2027 fällig. Wasserentnehmer können ihre Daten bis zum 1. März 2027 an das Landratsamt Würzburg übermitteln.

Erfolgt keine Meldung, wird die maximal erlaubte Entnahmemenge als Berechnungsgrundlage herangezogen. Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau neuer Messgeräte besteht nicht, allerdings müssen die gemeldeten Werte nachvollziehbar und glaubhaft belegt werden können.

Weitere Informationen und Ziel der Maßnahme

Im Herbst 2026 informiert das Landratsamt Würzburg alle bekannten potenziell entgeltpflichtigen Wasserentnehmer schriftlich über das weitere Verfahren sowie über Möglichkeiten zur elektronischen Datenübermittlung.

Mit der Einführung des Wassercent verfolgt der Freistaat Bayern das Ziel, einen bewussteren und sparsameren Umgang mit Grundwasser zu fördern. Die Einnahmen sollen in Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und zur nachhaltigen Sicherung der Wasserversorgung fließen.


Quelle: Landratsamt Würzburg

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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