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Neuerscheinungen: DVGW-W 101-1 (A) und DVGW-W 102-2 (A)

Kategorie:
Thema:
Autor: Kathrin Mundt

Neu erschienen sind die DVGW-Arbeitsblätter W 101-1 und W 102-2:

W 101: Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser

W 102: Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; Teil 2: Schutzgebiete für Talsperren

 

Anwendungsbereich W 101-1

Das DVGW-Arbeitsblatt 101-2 gilt für die Bestimmung von Trinkwasserschutzgebieten und Schutzzonen sowie die Ableitung von Schutzanforderungen bei der Festsetzung oder Überarbeitung von Trinkwasserschutzgebieten für die öffentliche Wasserversorgung aus Grundwasser.

Es werden Anforderungen hinsichtlich der Bemessung, der Schutzbestimmungen und der Überwachung in Trinkwasserschutzgebieten beschrieben.

Das Arbeitsblatt darf in keinem Fall pauschal angewandt werden. Bei der Bestimmung und Abgrenzung des Wasserschutzgebietes sowie bei der Aufstellung der Schutzgebietsverordnung müssen die jeweiligen örtlichen Verhältnisse entsprechend differenziert berücksichtigt werden. Demnach muss jedes Trinkwasserschutzgebiet nach seinen geologischen und hydrologischen Gegebenheiten sowie seinen jeweiligen Gefährdungen und Belastungen bewertet werden und in der Schutzgebietsverordnung sind auf diese Bewertung abgestimmte Regelungen festzulegen.

Rechts-, Verfahrens- und Entschädigungsfragen sowie die Frage, ob und wie weit in diesem Arbeitsblatt als gefährdend bezeichnete Einrichtungen, Nutzungen und sonstige Handlungen anderweitig für unzulässig oder genehmigungspflichtig erklärt sind, werden nicht behandelt.

Grundlage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist die Feststellung der Schutzwürdigkeit, -bedürftigkeit und -fähigkeit der zu nutzenden Ressource. Die Anwendung dieses Arbeitsblattes im Festsetzungsverfahren kann zur Beurteilung der Schutzfähigkeit der Ressource beitragen.

Anwendungsbereich W 102-2

Das DVGW-Arbeitsblatt W 102-2 gilt für die Abgrenzung und Bemessung von Schutzzonen sowie die Ableitung von Schutzanforderungen bei der Festsetzung oder Überarbeitung von Trinkwasserschutzgebieten für Talsperren.

Es kann sinngemäß auch für eine Direktentnahme von Rohwasser aus einem See oder Fließgewässer angewendet werden. Die besonderen hydrologischen Bedingungen, wie zum Beispiel das Fehlen eines ausgleichenden Speicherraums bei Fließgewässern, sind zu beachten.

Das Arbeitsblatt darf nicht pauschal angewandt werden. Die Trinkwassertalsperre mit den jeweils notwendigen technischen Einrichtungen und ihr Einzugsgebiet sind unter den jeweils gegebenen örtlichen Verhältnissen zu sehen.

Jede Schutzgebietsfestsetzung basiert auf der Vulnerabilität der zu schützenden Ressource. Demzufolge müssen die ortsspezifischen morphologischen, bodenkundlichen, geologischen und hydrologischen Gegebenheiten, insbesondere die Eintragspfade, sowie die Gefährdungen bei der Bemessung der Schutzzonen und den in der Schutzgebietsverordnung zu treffenden Regelungen berücksichtigt werden.

Rechts-, Verfahrens- und Entschädigungsfragen sowie die Frage, ob und wie weit in diesem Arbeitsblatt als Gefährdung bezeichnete Einrichtungen, Nutzungen und sonstige Handlungen anderweitig für unzulässig oder genehmigungspflichtig erklärt sind, werden nicht behandelt.

Grundlage der Schutzgebietsfestsetzung ist die Feststellung der Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit der zu nutzenden Ressource. Die Anwendung dieses Arbeitsblattes im Festsetzungsverfahren kann zur Beurteilung der Schutzfähigkeit der Ressource beitragen.

Wasserschutzgebiete sind Teil des Multi-Barrieren-Systems zur Gewährleistung einer hohen Qualität des Trinkwassers.

 

Facts

W 101-1: Ausgabe 3/2021
6. Auflage, 27 Seiten
Bestellung hier.

W 102-2: Ausgabe 3/2021
4. Auflage, 32 Seiten
Bestellung hier.

 

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