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Resiliente Wasserversorgung: Gesetzesvorhaben und Investitionsbedarfe

Eine sichere und nachhaltige Wasserversorgung ist unverzichtbar für Deutschlands Zukunft. Angesichts des Klimawandels und wachsender Herausforderungen fordert die Branche klare gesetzliche Regelungen, schnellere Genehmigungsverfahren und zusätzliche Investitionen, um die Versorgung langfristig zu sichern und an neue Bedingungen anzupassen.

von | 14.01.25

Die neue Bundesregierung muss bis 2025 entscheidende Gesetzesvorhaben zur Sicherung der resilienten Wasserversorgung abschließen.
Quelle: Adobestock/KI/png-Video-Photo

Eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung bildet die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum, Arbeitsplatzsicherheit und einen hohen Lebensstandard in Deutschland. Angesichts des Klimawandels und der Energiewende steht die Versorgungswirtschaft vor enormen Herausforderungen, die nur durch angepasste politische Rahmenbedingungen, gezielte Investitionen und Förderprogramme bewältigt werden können.

 

Gesetzesvorhaben für eine resiliente Wasserversorgung

Die neue Bundesregierung muss bis 2025 entscheidende Gesetzesvorhaben zur Sicherung der resilienten Wasserversorgung abschließen. Seit Jahren wartet die Branche auf wirksame Regelungen zu Düngemitteln, zur Verbesserung der physischen und IT-Sicherheit von Wasserversorgungsanlagen sowie auf die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie in die Praxis. Doch diese Themen sind nicht die einzigen Baustellen. Vor allem die Wasserinfrastruktur steht unter großem Druck. Um sie besser an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen, sind Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren für Wasserinfrastrukturprojekte erforderlich. Dazu gehören standardisierte Planungsverfahren und strikte Begrenzungen der Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Beschleunigung der Vergabe von Wasserentnahmerechten. Diese Rechte müssen zudem entfristet werden, um langfristige Planbarkeit und Effizienz zu gewährleisten.

Wachsende Investitionsbedarfe und Unterstützung durch den Bund

Die Wasserversorger stehen auch finanziell vor großen Herausforderungen. 2022 wurden allein 3,5 Milliarden Euro in die Wasserwirtschaft investiert.

Dr. Wolf Merkel, Vorstand des DVGW, betont: „Die Wasserversorger haben in einer von uns durchgeführten Umfrage zur Klimawandel-Anpassung einen Mehrbedarf an Investitionen von bis zu 30 Prozent prognostiziert. Für eine resiliente, zukunftsfeste Wasserversorgung muss demnach künftig tiefer in die Tasche gegriffen werden. Maßnahmen gegen den Klimawandel und zum Schutz der Kritischen Infrastruktur erfordern zusätzliche Finanzmittel, die die Branche nicht allein aufbringen kann.“

Neben Förderprogrammen der Länder könnten steuerliche Entlastungen und Fondslösungen, beispielsweise über die KfW, dazu beitragen, die Finanzierung langfristig und nachhaltig abzusichern. Auch der Bund muss die Bundesländer und Kommunen stärker unterstützen, um eine klimawandelresiliente Wasserversorgungsstruktur zu entwickeln. Eine laufende Studie des DVGW soll den Investitionsbedarf quantifizieren und die Ergebnisse Mitte 2025 in die politische Diskussion einbringen.

Klarere Regelungen und Stärkung des öffentlichen Interesses

Auch beim Umgang mit Schadstoffeinträgen in die Trinkwasserressourcen sind klare rechtliche Regelungen und Finanzierungsmodelle erforderlich. Grundsätzlich sollten Schadstoffeinträge vermieden werden. Der vorsorgende Gewässerschutz muss konsequent in europäischen Zulassungsverfahren für Produkte und Stoffe berücksichtigt werden. Wo Schadstoffeinträge unvermeidbar sind, müssen die Hersteller die Kosten für die Beseitigung übernehmen. Das Verursacherprinzip und die Herstellerverantwortung müssen klar etabliert werden.

Dr. Merkel betont, dass diese Maßnahmen nur dann zur dauerhaften Versorgungssicherheit beitragen, wenn der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung gestärkt wird. Angesichts zunehmender Nutzungskonflikte sei es unerlässlich, den Vorrang der Wasserversorgung gegenüber anderen Interessen deutlich zu verankern. Dazu müsse das überragende öffentliche Interesse im Wasserhaushaltsgesetz gesondert festgeschrieben werden.

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