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Regelwerksentwurf „Hygiene für Trinkwasserinstallationen“ liegt vor

Zum Entwurf des VDI-MT 6023 Blatts 4 "Hygiene in Trinkwasserinstallationen - Qualifizierungen für Trinkwasserhygiene" kann bis zum 31. Januar 2026 Einspruch eingelegt werden.

von | 12.11.25

(Quelle: Pixabay/HeungSoon)

Die Richtlinienreihe VDI 6023 beschreibt die hygienischen Anforderungen an Trinkwasserinstallationen. Sie ergänzt das bestehende technische Regelwerk um wichtige Aspekte der Trinkwasserhygiene.

Nach AVBWasserV dürfen Trinkwasserinstallationen nur von eingetragenen Fachbetrieben errichtet oder wesentlich verändert werden. Planung, Bau und Betrieb müssen laut TrinkwV den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Richtlinie legt wiederkehrende Schulungen und Einweisungen zur Trinkwasserhygiene fest. Ziel ist es, notwendige Kenntnisse zu vermitteln und regelmäßig zu aktualisieren, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers sicherzustellen.

Die Schulungen vermitteln ein grundlegendes Verständnis der Hygieneanforderungen sowie praktische Hinweise für den sicheren Umgang mit Trinkwasser. Sie richten sich an alle, die Trinkwasserinstallationen planen, errichten, betreiben, instand halten oder überwachen.

Schulungskategorien

Neben den Schulungskategorien A und B für Planende und Ausführende gibt es die Kategorie FM für Betreiber, Facility-Management, Immobilienverwaltungen und weitere Personen, die an Trinkwasseranlagen tätig sind. Zudem wird mit der Einweisung C eine Schulung für die Nutzenden von Trinkwasserinstallationen angeboten.

Das erworbene Wissen ist spätestens alle fünf Jahre aufzufrischen. Der VDI empfiehlt außerdem, die Inhalte der VDI 6023 in Studien- und Ausbildungsprogramme aufzunehmen, um die Hygienekompetenz langfristig zu sichern.

Einspruchsfrist

Für den Entwurf von Blatt 4 der VDI 6023 kann bis zum 31. Januar 2026 Einspruch erhoben werden.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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