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Neuerscheinung: DVGW-Merkblatt W 274

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Autor: Kathrin Mundt

Neu erschienen ist das DVGW-Merkblatt W 274 „Planung, Bau und Betrieb sowie Eigenkontrolle von öffentlichen Trinkwasserbrunnen“.

Das DVGW-Merkblatt W 274 wurde vom Projektkreis „Trinkwasserbrunnen“ im Gemeinsamen Technischen Komitee „Wassergüte“ erarbeitet und ist im Januar 2022 veröffentlicht worden.

Sauberes und kühles Trinkwasser erfreut sich zunehmender Popularität, und die Nachfrage an öffentlichen Orten steigt. Insbesondere an warmen Tagen, an denen viele Menschen das Bedürfnis nach Erfrischung haben und ihren Durst stillen möchten, ist Trinkwasser gefragt. Die heißen Sommer der letzten Jahre haben diesen Trend in besonderem Maße geprägt. Eine Trendumkehr ist angesichts klimatisch-meteorologischer Entwicklungsaussichten in überschaubarer Zeit nicht zu erwarten.

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten in der EU-Trinkwasserrichtlinie [(EU) 2020/2184] auf, den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle Menschen zu verbessern und die Verwendung von Trinkwasser zu fördern. Dies soll, wo dies technisch machbar ist, durch die Installation von Außen- und Innenanlagen an öffentlichen Orten erfolgen. Die Verwendung von Trinkwasser durch die Verbraucher wird ebenfalls von der Plastikvermeidungsstrategie der Bundesregierung und auch aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes seitens Politik und Wissenschaft unterstützt. Wasserversorgungsunternehmen, Städte, Kommunen und andere Institutionen, wie Vereine, Kirchen oder Einkaufszentren, werden daher vermehrt aufgefordert, öffentliche Trinkwasserbrunnen zu errichten und zu betreiben oder errichten diese eigeninitiativ. Mit Trinkwasserbrunnen im Sinne dieses Merkblatts kann dieser Aufforderung nachgekommen werden.

Das neu erarbeitete DVGW-Merkblatt W 274 gilt für die Auswahl, die Planung, den Bau und den Betrieb von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Bereich inklusive der Eigenkontrolle. Das Merkblatt gibt Hilfestellung bei der Bedarfseinschätzung und zur Standortauswahl. Weiterhin benennt es Anforderungen zur hygienisch sicheren Konstruktion und für den Betrieb der Trinkwasserbrunnen inklusive der Vorgaben für die Eigenkontrolle durch den Betreiber. Es gibt dem Betreiber Hilfestellungen zum Umgang mit Störungen oder Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen im Trinkwasser.

Die Trinkwasserbrunnen können entweder an die Leitungen der öffentlichen Wasserversorgung oder an eine in der Nähe befindliche Trinkwasser-Installation angeschlossen sein. Sie befinden sich jedoch immer öffentlich zugänglich im Außenbereich (d. h. außerhalb geschlossener Räume oder Gebäude) an öffentlichen Orten. Die in diesem Merkblatt beschriebenen Trinkwasserbrunnen haben keine Kühl- oder Karbonisierungsfunktion.

Die Trinkwasserbrunnen stellen der Öffentlichkeit Trinkwasser zur Verfügung und unterliegen damit der Trinkwasserverordnung und somit der Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt. Für die Überwachung der Trinkwasserbrunnen durch die Gesundheitsämter wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) Kleinanlagen ein Leitfaden „Empfehlungen zur Überwachung von Trinkwasserbrunnen“ erarbeitet.

Von den Trinkwasserbrunnen gemäß DVGW W 274 (M) abzugrenzen sind

  • Trinkwasserentnahmestellen im Inneren von Gebäuden, diese können ggf. auch baulich besonders gestaltet sein. Für sie gelten die Anforderungen, die an die Trinkwasser-Installation gestellt werden.
  • Installationsgebundene Wasserspender, die an die Trinkwasser-Installation in Gebäuden angeschlossen sind und das abzugebende Wasser kühlen und ggf. gleichzeitig mit Kohlendioxid versetzen können. Installationsgebundene Wasserspender werden im DVGW-Arbeitsblatt W 516 geregelt.
  • Brunnen, die der Wassergewinnung dienen und aus denen Rohwasser der Ressource entnommen wird, das entweder unmittelbar zu Trinkwasser aufbereitet oder ohne Aufbereitung als Trinkwasser verteilt wird. Diese werden in gesonderten Regelwerken behandelt.

Für diese gilt das DVGW-Merkblatt W 274 nicht.

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24 Seiten
Ausgabe 1/22
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