Die Verbände BTGA, DVGW, figawa, gefma und ZVSHK bieten erstmals gemeinsam eine umfassende Übersicht zu den gesetzlichen Vorgaben und technischen Grundanforderungen für die Trinkwasserinstallation in Gebäuden an.
Umfassende Übersicht zu rechtlichen Vorgaben und technischen Standards
Die tabellarische Darstellung informiert über:
- gesetzlich verpflichtende Vorgaben (Kategorie A1) und Empfehlungen (Kategorie A2),
- allgemein anerkannte Regeln der Technik in Bezug auf technische und hygienische Anforderungen (Kategorie B),
- sowie zusätzliche Informationen und weitere Empfehlungen (Kategorie C).
Die Anforderungen für Trinkwasserinstallationen sind in den letzten Jahren durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen und erweiterte technische Regelwerke auf nationaler und europäischer Ebene deutlich komplexer geworden. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, liefern die beteiligten Verbände wichtige Informationen, die es Fachleuten und Betreibern ermöglichen, die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Mindeststandards einzuhalten.
Klarheit über Anforderungen und aktuelle Informationen zur Trinkwasserinstallation
Durch diese Informationen werden Unklarheiten hinsichtlich rechtlicher Vorgaben und technischer Regeln beseitigt. So erhalten Hersteller, Fachplaner, Installateure und Betreiber konkrete und allgemein anerkannte Hinweise zur Einhaltung der Anforderungen bei Planung, Errichtung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden. Die regelmäßig aktualisierte Übersicht wird auf den Websites der beteiligten Verbände veröffentlicht, wobei die jeweils aktuelle Fassung maßgeblich ist; eine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen.
Die Stellungnahmen der Verbandsvertreter verdeutlichen die Bedeutung einer gemeinsamen Informationsplattform, um die hohen Anforderungen an die Trinkwasserqualität und die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden zu gewährleisten.
Volker Meyer, Hauptgeschäftsführer figawa: „Trinkwasser ist das in Deutschland am strengsten kontrollierte Lebensmittel. Daher stellt die Trinkwasserverordnung hohe Anforderungen an Trinkwasserinstallationen und die dafür verwendeten Produkte, Materialien und Werkstoffe. Damit die zunehmend komplexer werdenden rechtlichen Vorgaben eingehalten und die technischen Regeln auch zukünftig angewendet werden können, besteht Bedarf an konkreter Aufklärung bzw. einer übersichtlichen Zusammenfassung. Die an dieser Information beteiligten fünf Verbände haben erkannt, dass eine gemeinsame Übersicht der relevanten Dokumente helfen wird, diese Anforderungen zu erfüllen. Diese Erklärung trägt der nationalen wie der europäischen Bedeutung von Trinkwasser Rechnung.“
Andreas Müller, Geschäftsführer Technik ZVSHK: „Technische Regelwerke können aus sich heraus keine eigene Verbindlichkeit beanspruchen oder entwickeln. Die verschiedenen Regelsetzer können eine solche auch nicht einseitig vorgeben, weil es dafür im Regelfall an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Relevanz erhalten die Regelwerke immer dann, wenn deren Einhaltung vertraglich vereinbart wird oder wenn diese aufgrund einer gesetzlichen Regelung einzuhalten sind. Die gemeinsame Verbändeinformation schafft die notwenige Transparenz für die gesetzlichen und normativen Regeln und macht ebenso deutlich, dass ein hoher Bedarf nach fachlicher Expertise besteht, damit die immer komplexer werdenden Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können.“
Berthold Niehues, Leiter Wasserversorgung DVGW: „Die rund 5.600 Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland liefern Tag für Tag einwandfreies Trinkwasser höchster Qualität. Um die gute Beschaffenheit des Trinkwassers auch in den Gebäuden zu erhalten, müssen in der Installation hygienische Anforderungen zwingend eingehalten werden. Mit der gemeinsamen Information im Rahmen der Verbändekooperation leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Transparenz für alle in diesem wichtigen Handlungsfeld tätigen Betreiber, Planer, Unternehmen und Behörden.“