Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 das von Bundesminister Patrick Schnieder vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und leitet einen grundlegenden Modernisierungsschub für Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten ein. Ziel ist es, Verfahren deutlich zu vereinfachen, zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen – damit Sanierungen und Ausbauten schneller umgesetzt werden können.
Der BDEW bezieht Stellung
„Mit dem Gesetzesentwurf zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz setzt die Bundesregierung wichtige Impulse. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit greift die Bundesregierung zentrale Forderungen des BDEW nach einem wirksamen Bürokratieabbau für die Energie- und Wasserwirtschaft auf”, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Sie hebt die vorgesehenen Regelungen zum Geheimnisschutz positiv hervor und betont, es sei sicherzustellen, dass auch kritische Infrastrukturen (KRITIS) der Energie- und Wasserwirtschaft umfassend erfasst und die entsprechenden Fachgesetze angepasst werden. Andrae zufolge sollten sich Verfahrensvereinfachungen jedoch nicht auf die Verkehrsinfrastruktur beschränken.
“Sie müssen konsequent auch auf die Energie- und Wasserwirtschaft ausgeweitet werden, um den notwendigen Ausbau und die Modernisierung der Infrastrukturen wirksam zu unterstützen.”
Nachbesserungen beim Schutz der Wassergewinnung notwendig
“Kritisch betrachten wir, dass zukünftig bei Planfeststellungverfahren durch Landesbehörden und bergrechtliche Zulassungsverfahren nur noch das Benehmen und nicht mehr das Einvernehmen der zuständigen Wasserbehörden erforderlich sein soll. Damit kann der Schutz der Wasserressourcen etwa in Schutzgebietszonen, die der Trinkwasserversorgung dienen, ausgehebelt werden.”
Weiter erklärt sie: “Im Naturschutzrecht ist es dringend erforderlich, die Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzzahlung – so wie es im Referentenentwurf noch vorgesehen war – für alle Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse zu verankern. Die bestehende Flächenknappheit schränkt letztere Energieinfrastruktur-Vorhaben erheblich ein und führt zu starken Verzögerungen. Was darüber hinaus fehlt, ist eine bundeseinheitliche und praxistaugliche Regelung zur Realkompensation bei Mast- und Turmbauten. Ebenso braucht es im Raumordnungsrecht klare Fristen. Ohne diese besteht die Gefahr, dass neue Windenergie-Beschleunigungsgebiete faktisch nicht ausgewiesen werden. Hier muss noch nachgebessert werden.
Die im Rahmen der Gleichstellung der Ersatzzahlung erfolgte Ankündigung eines Naturflächenbedarfsgesetz ist grundsätzlich richtig. Mit dem Gesetz sollten jedoch auch Erleichterungen bei Kompensationsmaßnahmen für Vorhabenträger verbunden werden. Ein erster Schritt weg von einem rein abwehrenden Naturschutz hin zu einer biodiversitätsfördernden Gestaltung von Naturflächen wäre sinnvoll. Dabei kommt es auch die konkrete Ausgestaltung des Gesetzesvorhabens an. Dazu sollte die Branche frühzeitig eingebunden werden. Qualität muss Vorrang vor überstürztem Tempo haben.“











