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Gerichtsurteil schafft Klarheit: Es braucht eine schnelle Novelle des Düngerechts

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (26. Januar 2026) zur Klage bayerischer Landwirte gegen die Ausweisung sogenannter roter Gebiete sorgt für Klarheit: Verschärfte Düngeregeln sind rechtens, zugleich verlangt das Gericht eine zügige neue gesetzliche Grundlage für die Gebietsausweisung. 

von | 02.02.26

Landwirte in Bayern hatten geklagt, weil sie in den bayrischen Regelungen die Ränder für die Gebiete mit Auflagen zur Düngereduktion für nicht hinreichend begründet hielten. Das Bundesverwaltungsgericht gab den Landwirten Recht.
Quelle: Pixabay/Emphyrio
Nitratbelastung; Food and Feed; Düngerecht
Sowohl der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) als auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2026 zur Klage bayerischer Landwirte gegen die Ausweisung sogenannter roter Gebiete. Landwirte hatten geklagt, weil sie die bisherigen Regeln zur Abgrenzung nitratbelasteter Gebiete in der Düngeverordnung für zu ungenau hielten. Das Gericht bestätigt nun in der Urteilsbegründung, dass die Bundesregierung die Kriterien für die Gebietsabgrenzung kurzfristig klar und rechtssicher festlegen muss.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagt dazu:
Die Urteilsbegründung stellt unmissverständlich klar: Der Schutz von Trink- und Grundwasser in Deutschland ist eine zentrale Gemeinwohlaufgabe. […] Wir erwarten von Agrarminister Alois Rainer, dass er inzwischen einen sorgfältig ausgearbeiteten Entwurf für eine verbesserte Düngeverordnung vorliegen hat und diesen unverzüglich in den Gesetzesprozess einbringt. Es braucht endlich Rechtssicherheit für Wasserschutz und Landwirtschaft. Eine vollständige betriebliche Nährstoffbilanz ist dabei das zentrale Instrument, um Verursacher von Überdüngung in roten Gebieten klar von nicht verantwortlichen Betrieben zu unterscheiden.“
Seitens VKU heißt es:

„Nur mit verbindlichen und wirksamen Regeln lassen sich die Nitrateinträge endlich nachhaltig senken. Dazu gehört auch eine schnelle Anpassung der Düngeverordnung auf Grundlage der aktuellen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Erst dadurch können die Länder „rote Gebiete“ mit hoher Nitratbelastung rechtssicher ausweisen. Entscheidend ist, dass in diesen belasteten Regionen zusätzliche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, um unsere Trinkwasserressourcen wirksam zu schützen. Die Urteilsbegründungen liegen nun vor. Jetzt müssen Bund und Länder handeln und die neue Düngeverordnung rasch vorlegen. Das schafft Planungssicherheit für Landwirte und die Wasserwirtschaft. Weitere Verzögerungen belasten das Grundwasser zusätzlich und gefährden die Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie. Ohne klare Regeln droht Deutschland ein neues EU-Vertragsverletzungsverfahren. Und das kann teuer werden“ so der VKU-Sprecher.

Hintergrund

In sogenannten roten Gebieten, in denen der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter Grundwasser überschritten wird, müssen Agrarbetriebe gemäß EU-Wasserschutzrecht die Düngung um 20 Prozent reduzieren. Diese EU-weit geltende Maßnahme dient der Nitratreduktion und dem Schutz des Grundwassers. Das Bundesverwaltungsgericht stellt in der Urteilsbegründung klar, dass die dadurch auftretenden Ertragsminderungen nicht die Grundrechte auf Eigentum und Berufsfreiheit der Landwirte verletzt. Zuvor hatte die DUH eine Klage für den Gewässerschutz gegen die Bundesregierung gewonnen. Dem Urteil zufolge muss die Bundesregierung die bestehenden Düngeregeln massiv nachbessern und ein Nitrat-Aktionsprogramm vorlegen.

Landwirte in Bayern hatten geklagt, weil sie in den bayrischen Regelungen die Ränder für die Gebiete mit Auflagen zur Düngereduktion für nicht hinreichend begründet hielten. Das Bundesverwaltungsgericht gab den Landwirten Recht und stellte fest, dass dafür die ungenauen Vorgaben in der bundesweit geltenden Düngeregelung verantwortlich sei und nun die betreffende Düngeverordnung nachgebessert werden müsse. In der Urteilsbegründung heißt es: „Es obliegt dem Bundesverordnungsgeber, zügig eine den genannten Maßgaben Rechnung tragende Neuregelung der Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, auf deren Grundlage dann wirksame Gebietsausweisungen durch die Landesregierungen erfolgen können.“


Quellen: DUH, VKU

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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