Festgesetzte Wasserschutzgebiete und Trinkwassereinzugsgebiete dienen der öffentlichen Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge. In ihnen wurde in einem umfassenden wasserrechtlichen Verfahren ein Vorrang des öffentlichen Interesses an einer sicheren öffentlichen Wasserversorgung festgestellt. Daran rüttelt der nun vorgestellte Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen – GeoWG.
Stellungnahme des DVGW zum GeoWG-Entwurf
Der DVGW begrüßt grundsätzlich das mit dem Entwurf des GeoWG verfolgte Ziel der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren als einem wichtigen Schritt zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045. Er weist allerdings darauf hin, dass für die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge im Wasserhaushaltsgesetz seit 1957 ein Vorrang gegenüber anderen Nutzungen festgelegt ist. Deshalb ist in festgesetzten Wasserschutzgebieten und in Trinkwassereinzugsgebieten gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung dieser Vorrang auch durch neue gesetzliche Regelungen wie dem geplanten GeoWG zu beachten.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden bei Nutzung oberflächennaher Geothermie in einem Wasserschutzgebiet bzw. in einem Trinkwassereinzugsgebiet für relativ wenige Haushalte Erleichterungen geschaffen, während die öffentliche Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge eine vermeidbare Gefährdung für die Trinkwasserressourcen hinnehmen müsste.
“Der vorliegende Entwurf des GeoWG und die damit verbundenen Änderungen des BBergG und des WHG führen […]… zu einer nicht akzeptablen Beschränkung des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung in den o.g. Gebieten”. schreibt der DVGW.
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