Durch die Vorgaben der Trinkwasserverordnung und das Technische Regelwerk Wasser wird die Qualität des Trinkwasser in Deutschland bestimmt. Dabei unterliegen auch die Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, strengen Qualitätsmerkmalen. So sollen Verschmutzungen oder Kontaminierungen des Trinkwassers vermieden werden. Bislang gelten in einzelnen europäischen Ländern unterschiedliche Vorschriften für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser. Das wird sich ab 2026 ändern. Die EU-Kommission hat in der europäischen Trinkwasserrichtlinie eine EU-weite Vereinheitlichung der Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser festgelegt.
Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser werden in der EU vereinheitlicht
Ab dem 12.01.2026 werden die Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt treten dürfen, über Positivlisten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) drastisch eingeschränkt. Dies betrifft viele Bereiche im Gebäude, von den Rohren bis zu den Wasserhähnen und von Durchlauferhitzern bis zu Boilern. Die neuen Grenzwerte gelten für alle Produkte im Kontakt mit Trinkwasser ab dem 31.12.2026. Hiervon ausgenommen sind Produkte, für die zu diesem Zeitpunkt eine nationale Konformitätsbescheinigung für Hygieneanforderungen noch gültig ist. Für diese gelten die neuen Grenzwerte erst ab dem 31.12.2032.
Ab dem 31.12.2026 wird damit die nationale Regelung europaweit durch eine neue EU-Richtlinie abgelöst. Die neue EU-Richtlinie 2020/2184 wird durch folgende Durchführungsbeschlüsse und delegierte Verordnungen umgesetzt, die spezifische Regelungen und Anforderungen festlegen, um die Richtlinie in den Mitgliedstaaten wirksam anzuwenden:
- Europäische Positivlisten (EU) 2024/367
- Methoden für die Prüfung und Akzeptanz von Ausgangsstoffen für die europäischen Positivlisten (EU) 2024/365
- Antragsverfahren zur Aufnahme von Ausgangsstoffen in die Positivliste (EU) 2024/369
- Verfahren und Methoden für die Prüfung und Bewertung von Materialien und Werkstoffen (EU) 2024/368
- Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte (EU) 2024/370
- Kennzeichnung von Produkten (EU) 2024/371
Positivliste für Produkte im Kontakt mit Trinkwasser
Da sich die nationalen Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) bereits an der neuen EU-Richtlinie orientieren, bleiben die wesentlichen Bestandteile der Prüfungen erhalten. Wichtige Neuerungen in den neuen EU-Regularien sind das GC-MS Screening zur Untersuchung unerwarteter Substanzen sowie die zusätzliche Migrationsprüfung mit gechlortem Prüfwasser im Kaltwasserbereich.
Die EU-Positivliste basiert im Wesentlichen auf den bisher gültigen nationalen Positivlisten. Einträge in der EU-Positivliste sind allerdings mit einem Ablaufdatum versehen. Die Gültigkeitsdauer der Einträge ist bei der jeweiligen Substanz angegeben. Die Verlängerung muss rechtzeitig vom Hersteller beantragt werden.
Das ändert sich zukünftig
- Zertifizierungspflicht besteht für alle Materialien und Produkte ab 01.01.2027 (Hygiene-Konformitätsbestätigung)
- Migrationsprüfungen im Kaltwasser werden nach EU-Regelwerk in gechlortem und ungechlortem Wasser nach EN 12873-1 durchgeführt.
- Künftig wird ein GC-MS Screening gemäß EN 15768 durchgeführt, um das Migrationswasser auf unerwartete Substanzen zu prüfen.
- Hygiene-Konformitätsbestätigungen können auch nach dem neuen Regelwerk für zusammengesetzte Produkte erworben werden.
- Hygiene-Konformitätsbestätigungen werden in Zukunft zusätzlich zum Baumusterprüfzertifikat ausgestellt.
TZW Prüfstelle Wasser ist akkreditiert
Die TZW Prüfstelle Wasser ist für alle notwendigen Prüfungen akkreditiert und hat bereits für die Neuerungen des Regelwerks vorgesorgt und die Prüfkapazitäten im Hinblick auf die künftigen EU-Regularien erweitert. Daher können Prüfungen nach dem neuen EU-Regelwerk ab sofort durchgeführt werden. Außerdem steht die TZW Prüfstelle Wasser in engem Austausch mit europäischen Prüflaboren und Zertifizierungsstellen.