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EU-Initiative zu S-Metolachlor: Trinkwasserqualität in Gefahr?

Der Wirkstoff S-Metolachlor war viele Jahrzehnte eines der wichtigsten Mittel gegen Unkräuter im Maisanbau. Jetzt liegen neue Erkenntnisse vor: S-Metolachlor kann vermutlich Krebs erzeugen. Seine Rückstände sind bereits in hohen Konzentrationen im Grundwasser - und kommen daher auch im Trinkwasser an. Mit möglichen Verschärfungen der Grenzwerte für Spurenstoffe stehen Wasserwerke vor hohen Investitionen.

von | 17.10.24

Aufbereitung, um Spurenstoffe wie Pflanzenschutzmittel zu entfernen, sei aufwendig und bedeute immer mehr „technisiertes“ Trinkwasser statt der möglichst naturbelassenen Ressource, die die Wasserversorger anstreben.
Quelle: Pixabay/Hans

Sollten weitere Verschärfungen der Grenzwerte von Spurenstoffen folgen, müssen Wasserwerke mit hohen Kosten für Erweiterungsmaßnahmen sowie mit dauerhaften Mehrkosten aufgrund weiteren Energie- und Chemieeinsatz im späteren Betrieb rechnen. Diese Mehrkosten sollten aus Sicht von Schröder nicht die Trinkwasserkunden zahlen, sondern hier müsse der Verursacherprinzip greifen.

Pflanzenschutzwirkstoff S-Metolachlor

Der NDR-Bericht, der sich dem im Maisanbau verwendeten Wirkstoff S-Metolachlor widmet, blickt im Interview mit Schröder auf eine EU-Initiative voraus, die noch nicht in deutsche Gesetze übertragen worden ist.

„Sollten weitere Verschärfungen der Grenzwerte von Spurenstoffen folgen, wie die von der EU diskutierte massive Verkleinerung von 3 µg auf 0,1 µg/l für die Abbauprodukte von S-Metolachlor, dann müssen weitere Aufbereitungsschritte hier in unserem Wasserwerk gebaut und betrieben werden.“ Das koste Millioneninvestitionen zu Erweiterung des Werks, dazu weiteren Energie- und Chemieeinsatz im späteren Betrieb – und damit deutliche dauerhafte Mehrkosten, erläuterte Schröder in seinem Interview.

Diese Mehrkosten könnten aus seiner Sicht nicht die Trinkwasserkunden zahlen, sondern hier müsse nach dem Verursacherprinzip die erweiterte Herstellerverantwortung greifen und die chemische Industrie an den Mehrkosten beteiligt werden.

Vermeidung statt Aufbereitung

Aufbereitung, um Spurenstoffe wie Pflanzenschutzmittel zu entfernen, sei aufwendig und bedeute immer mehr „technisiertes“ Trinkwasser statt der möglichst naturbelassenen Ressource, die die Wasserversorger anstreben.

„Deshalb setzen wir uns für eine nachhaltige Strategie ein – und das bedeutet Vermeidung statt Aufbereitung. Möglichst keine Einträge ins Grundwasser einzubringen, das muss das gemeinsame Ziel aller sein, die die Ressource schützen wollen. Abbaubarkeit und die langfristigen Effekte auf den Wasserhaushalt müssen bei der Zulassung von Stoffen mehr Gewicht erhalten“, appelliert Schröder.

Die Politik müsse statt der End-of-Pipe-Lösungen, also der nachträglichen Entfernung von Stoffen, die Vermeidung von Einträgen als Zielstellung konsequent verfolgen. Er hoffe, dass dieses nun mit der nationalen Wasserstrategie weiteren Aufwind erhalte.

Gemeinsam für den Erhalt der guten Grundwasserqualität

Mit den Landwirten in den Kooperationen, wie in Wehnsen oder im Burgdorfer Holz, arbeite man bereits seit den 90er Jahren zusammen, um Nitrateinträge ins Grundwasser zu minimieren. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und agieren gemeinsam für den Erhalt der guten Grundwasserqualität vor Ort. Nun sind Politik und Agrochemie gefragt: Die Politik hat mit Zulassungsbeschränkungen wie der vom NDR thematisierten ausgelaufenen Genehmigung für S-Metolachlor nun endlich gezeigt, dass die Wasserressourcen ihnen auch wichtig sind – das muss weiter fortgesetzt werden: von der Genehmigung bis zur Kostenübernahme für die Umweltkosten, die durch die in Umlauf gebrachten Stoffe entstehen. Nur gemeinsam können wir unsere wertvolle Ressource und das Gemeingut Wasser schützen.“

Ende der Zulassung für S-Metolachlor

Was die Forderungen von Olaf Schröder nach der Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen in die Rohwasserquellen der Versorger angeht, kann für den im NDR-Bericht betrachteten Wirkstoff S-Metolachlor vielleicht schon Entwarnung gegeben werden. Denn das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 23. April 2024 die Zulassung von fünf handelsüblichen Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff widerrufen. Die eingeräumte Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist für diese Mittel endete am 23. Juli 2024.

Weitere Informationen:

Hier geht es zum NDR-Panorama 3-Beitrag.

Hier geht es zu den Einzelheiten zum Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor.

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