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Erleichterte Prüfungsbedingungen für Druckstoßdämpfer

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Thema:
Autor: Sina Ruhwedel

Prüfvorschrift für überwachungsbedürftige Druckanlagen, – Windkessel und Druckschlagdämpfer – nach § 16 BetrSichV

Die Betreiber von Windkesseln oder Druckstoßdämpfern zur Absicherung von Pumpenstationen kennen die gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung. Diese Untersuchung sieht nach fünf Betriebsjahren eine erstmalige Prüfung und nach weiteren zehn Jahren eine umfangreiche Kontrolle der Behälter vor. Dieser Prüfrhythmus wiederholt sich dann entsprechend. Anlagenbetreiber sehen sich bei jedem Prüfdurchlauf mit hohen Kosten für Personal, Planung und Material konfrontiert. Zudem muss die Pumpenanlage in dieser Zeit außer Betrieb gesetzt werden oder läuft riskant ohne Druckabsicherung weiter.

Die erste und zweite wiederkehrende Prüfung ist jetzt nicht mehr notwendig

ORELL Tec bietet jetzt eine rechtssicher abgestimmte Lösung mit den patentierten ORELL-Druckstoßdämpfern an für Größen bis 20m3 Volumen. Durch Kombination einer Konstruktion mit abgestimmten Dienstleistungen aus dem Haus ORELL Tec entfallen die erste und zweite wiederkehrenden Prüfungen nach § 16 BetrSichV. Die weiteren zyklischen Prüfungen sind vom Umfang – anlagenspezifisch – ebenso stark reduziert.

Die Betreiber senken die erheblichen Kosten für die Prüfungen auf einen Bruchteil. Bei gängigen Behältern rechnet man bis zu 10.000 EUR/Prüfung, die jetzt zum Großteil entfallen.

Mit den ORELL Tec-Druckschlagdämpfern starten Sie jetzt in ein neues Zeitalter: langjährige Betriebssicherheit für Ihre systemrelevante Infrastruktur – unser Rundum-Sorglos-Paket führt zu erheblicher Entspannung rund um das Thema § 16 BetrSichV.

Gerne stellt das Unternehmen seine Leistungen rund um das Thema Druckschlagthematik unverbindlich vor.

Kontakt: Irene Oppliger, Marketing, Tel. +41 26 492 70 45

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