Anlässlich der geplanten Anhörung zur Änderung des Düngegesetzes fordert der DVGW verbindliche Instrumente zur Reduzierung von Nitrateinträgen in Gewässer. Im Mittelpunkt stehen ein bundesweites Wirkungsmonitoring, verpflichtende betriebliche Nährstoffbilanzen und regional angepasste Maßnahmen.
Im Deutschen Bundestag wird in einer öffentlichen Anhörung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes beraten. Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. begrüßt die geplante Weiterentwicklung der Regelungen zur Düngung, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf beim Schutz der Gewässer vor zu hohen Nitrateinträgen.
Nach Ansicht von Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW, sollte das Düngegesetz die Voraussetzungen dafür schaffen, die vielerorts weiterhin zu hohen Nitrateinträge wirksam zu reduzieren. Dafür brauche es eine möglichst schlanke Düngeverordnung mit praktikablen Anforderungen an Düngung und Nährstoffmanagement.
Wirkungsmonitoring soll Belastungen sichtbar machen
Eine zentrale Rolle soll dabei ein bundesweites Wirkungsmonitoring spielen. Dieses müsse auf belastbaren betrieblichen Daten basieren und nachvollziehbar machen, welche Auswirkungen die Düngung auf die Gewässerqualität hat. Stickstoffüberschüsse in landwirtschaftlichen Betrieben und auf den bewirtschafteten Flächen sollen so identifiziert und mit der jeweiligen Belastungssituation der Gewässer verknüpft werden.
Als Ersatz für die gestrichene Stoffstrombilanzverordnung fordert der DVGW verpflichtende betriebliche Nährstoffbilanzen. Diese sollen Transparenz über den Nährstoffhaushalt schaffen und Überschüsse frühzeitig sichtbar machen. Auf dieser Grundlage könnten Potenziale zur Verringerung von Stoffausträgen und Nährstoffverlusten erkannt und geeignete Minderungsmaßnahmen abgeleitet werden.
Vorhandene Daten nutzen und Bürokratie begrenzen
Zusätzliche Dokumentations- und Berichtspflichten für landwirtschaftliche Betriebe sollen nach Auffassung des DVGW möglichst vermieden werden. Stattdessen sollten vorrangig Daten genutzt werden, die den Behörden bereits zur Verfügung stehen. Dass der Entwurf des Düngegesetzes beispielsweise die Nutzung vorhandener InVeKos-Daten für das Wirkungsmonitoring vorsieht, bewertet der Verband positiv.
Erforderlich seien zudem Zielwerte für die von den Betrieben verursachten Stoffausträge. Werden diese überschritten, müssten entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung eingeleitet werden. Die tatsächlich im Boden oder in Gewässern gemessenen Nitratbelastungen sollten dagegen künftig vor allem dem Monitoring dienen und nicht mehr die Grundlage für ordnungsrechtliche Maßnahmen bilden.
Regionale Lösungen gegen Nitratbelastungen
Da sich Ursachen und Ausmaß der Nitratbelastung regional erheblich unterscheiden, spricht sich der DVGW außerdem für regional angepasste Konzepte aus. Als mögliches Vorbild nennt der Verband das kürzlich in Dänemark verabschiedete Düngegesetz, das eine verursachergerechte und gebietsspezifische Vorgehensweise ermöglichen soll.
Für die Trinkwasserversorgung ist der vorbeugende Schutz der Gewässer von zentraler Bedeutung. Belastungen bereits an ihrer Quelle zu vermeiden, ist nach Einschätzung des DVGW nachhaltiger und wirtschaftlicher als eine nachträgliche Aufbereitung des Wassers.
Beim Thema Nitrat bleibe das Düngegesetz deshalb ein zentrales Steuerungsinstrument. Es müsse wirksam in der Praxis, verhältnismäßig im Vollzug und europarechtskonform ausgestaltet werden. Ziel sei es, die Qualität der Trinkwasserressourcen langfristig zu sichern und damit auch die Lebensgrundlage kommender Generationen zu erhalten.
Quelle: DVGW











