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Bleifreies Wasser: Was sich ab 2026 ändert

Die Trinkwasserverordnung führt ab 12. Januar 2026 ein Verbot für Schwermetalle ein: Die Berliner Wasserbetriebe haben den Austausch alter Hausanschlussleitungen bereits 2013 abgeschlossen und damit ihre Verpflichtungen erfüllt. Für Eigentümer:innen und Vermieter:innen endet die Austauschfrist auch zu Mitte Januar 2026. Ab diesem Zeitpunkt ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Trinkwasser vom Wasserwerk bis zum Wasserhahn bleifrei sein muss. 2028 wird der bereits mehrfach gesenkte Grenzwert für Blei im Trinkwasser nochmals halbiert.

von | 08.01.26

Der Austausch alter Hausanschlussleitungen aufgrund des Verbots für Schwermetalle ist jetzt umzusetzen
Quelle: pixabay / stevepb
Installation eines Rohrs mit Schraubenschlüssel

Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verbietet Bleileitungen: Alle Bleirohre und bleihaltigen Teile in Trinkwasserinstallationen müssen bis zum 12. Januar 2026 stillgelegt oder entfernt werden, da Blei gesundheitsschädlich ist, besonders für Kinder und Schwangere. Eigentümer und Vermieter sind verpflichtet, Mieter und Nutzer zu informieren und die Sanierung durchzuführen, sonst drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Auch Verkäufer einer Wohnimmobilie müssen eine klare Dokumentation von Bleileitungen offenlegen. Ein Verschweigen kann laut Landgericht Lübeck zu einem erheblichen Schadensersatz führen. Auch für Planer, Installateure und Betreiber bedeutet das eine sofortige Bestandsaufnahme, die Kennzeichnung betroffener Stränge sowie die Planung von Austausch- oder Stilllegungsmaßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik.

Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Verwendung von zertifizierten, bleifreien Werkstoffen
  • Lückenlose Dokumentation aller Arbeitsschritte
  • Sicherstellung von Abstimmung mit Gesundheitsamt und Wasserversorger
  • Fristverlängerungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Zudem wird der gesetzliche Grenzwert für Blei im Wasser, der seit 2003 bereits in drei Schritten von damals 0,04 mg/l auf zuletzt 0,01 mg/l abgesenkt wurde, ab den 12. Januar 2028 nochmals auf dann 0,005 mg/l halbiert. Diese Werte sind auch bei langem Ablaufen des Wassers nicht einhaltbar, wenn in der Hausinstallation Blei verbaut ist. Die novellierte Trinkwasserverordnung, die bereits im Juni 2023 in Kraft getreten ist, setzt damit einen weiteren Meilenstein für den Gesundheitsschutz.

Blei-Analysen empfohlen bei Schwangerschaft

Neben der Austauschpflicht besteht ab 2026 auch eine erhöhte Informationspflicht gegenüber Nutzern und Mietern. Eine Trinkwasseranalyse schafft Klarheit, besonders in älteren Gebäuden oder bei unklarer Installationshistorie. Die Analyse geschieht hierbei nicht aus Alarmismus, sondern dient vor allem als rechtssichere Vorsorge. Für Haushalte, in denen Schwangere oder Säuglinge im Alter bis zu einem Jahr wohnen sind Blei-Analysen bei den Berliner Wasserbetrieben bei Vorlage des Mutterpasses oder der Geburtsurkunde kostenfrei möglich, sonst kosten sie – wie Tests auf andere Elemente auch – 17,85 Euro. Akkreditierte Labore bieten Interessierten Trinkwasseranalysen gemäß Trinkwasserverordnung an und unterstützen auch bei der Prüfung und Umsetzung.


Quelle: Andre Heilmann, Head of Sales Clean Water Testing, Eurofins

Weitere Informationen zum Thema u. a. hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/__17.html 
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/blei-im-trinkwasser#hintergrund 
https://www.bwb.de/de/pressemitteilungen-2010-2014_9127.php 

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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