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Asbest

Quelle: AdobeStock/schankz
Asbest
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Asbestrohre kommen insbesondere in Gebäuden vor, die vor dem Verbot von Asbest im Jahr 1993 errichtet wurden, oftmals im Bereich Wasser- und Heizungsleitungen. Optische Hinweise auf asbesthaltige Rohrisolierungen sind typisch – etwa eine graue bis grau-braune matte Oberfläche und eine feinkörnige, faserige Struktur. Materialen wie Gips, Wolle, Pappe, Schaum oder Spritzasbest deuten auf potenzielle Gefahr hin. Da eine visuelle Einschätzung unsicher ist, empfiehlt sich eine laboranalytische Untersuchung zur Abklärung. [1-3]

Austausch und Sanierung

Der Austausch und die Entsorgung sind ausschließlich durch fachkundige bzw. zertifizierte Fachbetriebe durchzuführen, um Asbestfasern sicher zu behandeln und freizusetzen. Die Arbeiten gelten als ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) und unterliegen strengen Vorschriften wie der TRGS 519 des Bundesamts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) [4]. Wichtige Schritte umfassen Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, Kennzeichnung betroffener Bereiche, Luftmessungen, Freigabemessungen nach Abschluss der Arbeiten (z. B. nach VDI 3492).

Gefährdung

Asbestrohre sind gefährlich, weil sie beim Altern oder bei Beschädigung unsichtbare Fasern freisetzen, die tief in die Lunge gelangen und dort nicht abgebaut werden können. Schon geringe Mengen erhöhen das Risiko für schwere Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom. Während die Aufnahme über Trinkwasser kaum problematisch ist, gilt die Freisetzung von Fasern in die Luft – etwa beim Schneiden oder Entfernen der Rohre – als hochriskant. Mit zunehmendem Alter werden die Rohre spröde, wodurch Fasern leichter austreten können. Fachbehörden wie das Umweltbundesamt betonen, dass deshalb nur geschulte Fachbetriebe mit Asbestmaterialien arbeiten dürfen. [1, 2] In Deutschland ist Asbest seit 1993 verboten; EU-weit gilt dieses Verbot seit 2005. [5]

Literatur:

[1] https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemischestoffe/asbest?utm_source=chatgpt.com

[2] https://ivario.com/de-de/blogs/asbest/asbestrohre

[3] https://enbw-eg.de/blog/asbest-erkennen-in-bestandsgebaeuden/?utm_source=chatgpt.com

[4] TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Technische Regel für Gefahrstoffe

[5] Handlungsempfehlung: Umgang mit schadhaften Asbestzementrohren in der Gebäudeentwässerung, RSV – Rohrleitungssanierungsverband e.V.

Ausgabe 09/2025

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Das sagt die Bundesregierung zu Schadstoffen im Trinkwasser

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Die Schadstoffbelastung des Trinkwassers in Deutschland stuft die Bundesregierung mit Verweis auf Daten des Umweltbundesamtes „in den allermeisten Fällen“ als gering ein. Das geht aus einer Antwort (21/5463(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vertreten demnach den Standpunkt, dass es unwahrscheinlich ist, dass von Plastikpartikeln in Lebensmitteln gesundheitliche Risiken für den Menschen ausgehen. Dies gelte gleichermaßen für die Aufnahme durch Lebensmittel wie durch Trinkwasser, heißt es in der Antwort.

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