Veränderte Niederschläge, Extremwetterereignisse und der wachsende Wasserbedarf durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte führen laut Öko-Institutzu Wasserknappheiten und -verschmutzung. Weltweit agierende Unternehmen berücksichtigten „Wasserrisiken jedoch bislang kaum systematisch, obwohl gerade in den globalen Lieferketten erhebliche Gefahren bestehen“.
„Wasser muss als Schutzgut ebenso ernst genommen werden wie Biodiversität und Klimaschutz“, fasst Melanie Pietschmann, Wissenschaftlerin mit Forschungsschwerpunkt nachhaltiges Wirtschaften und Co-Autorin der Studie, zusammen. „Deshalb muss der Schutz von Wasser in der Lieferkette von Unternehmen gestärkt werden.“
Lieferketten: klare und verlässliche Vorgaben notwendig
Gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten, wie das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG), stellen einen regulatorischen Rahmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in den Lieferketten. Auch auf europäischer Ebene haben sich die EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2024 auf ein Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) geeinigt.
Die aktuellen Pläne der Europäischen Union im Rahmen des sogenannten „Omnibus-1-Pakets“ sehen vor, die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Lieferketten abzuschwächen. Sie sollen sich beispielsweise nur noch auf den eigenen Geschäftsbereich und direkte Geschäftspartner statt auf die gesamte Lieferkette erstrecken: Risikoanalysen sollen alle fünf Jahre statt jährlich durchgeführt werden.
„Die größten Wasserrisiken liegen jedoch in den vorgelagerten Lieferketten – etwa beim Abbau von Rohstoffen im Bergbau oder beim Anbau von Nahrungsmitteln. Werden diese nicht einbezogen, bleiben zentrale Gefahren für Menschenrechte und Umwelt außen vor“, erklärt Lara Schmitt, Wissenschaftlerin mit Schwerpunkt nachhaltige Lieferketten und Co-Autorin.
Die Autorinnen fordern deshalb, den umfassenden Ansatz der Lieferketten-Sorgfaltspflichten beizubehalten. Die Politik müsse verlässliche und einheitliche Regeln schaffen, die Unternehmen Planungssicherheit beim Aufbau eines effektiven Managements für Risiken in ihren Lieferketten geben. Die Autorinnen empfehlen, die Umsetzung der CSDDD auf nationaler Ebene als Chance zu sehen, den Schutz von Wasser stärker in der Sorgfaltspflichtengesetzgebung zu verankern.
Wasserschutz als strategische Zukunftsinvestition
Bisher gibt es laut Öko-Institut nur vereinzelte Initiativen von Unternehmen zum Wasserschutz in der Lieferkette, aber wenig strategische Ansätze. Eine systematische Erfassung von Wasserrisiken fände liege nicht vor. Zudem fehlten klare Indikatoren und Anreize.
Die Studie zeigt auf, wie Unternehmen ihre Verantwortung praktisch wahrnehmen können. Sie sollten regelmäßig Wasserrisiko-Analysen jenseits des eigenen Standorts und entlang der gesamten Lieferkette durchführen. Dazu gehören Daten zu Verbrauch und Verschmutzung bei Zulieferern sowie die Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten in den Einzugsgebieten. Bewertungsinstrumente wie der Wasserfußabdruck helfen, Knappheit und Qualität zu erfassen.

Kooperationen unverzichtbar
Weiter führt das Institut an, dass Wasserrisiken sich lokal und überregional zugleich auswirkten – sehr konkret entlang von Flüssen und Einzugsgebieten und das oft über Ländergrenzen hinweg. Deshalb reiche es nicht, wenn einzelne Unternehmen isoliert Maßnahmen ergriffen.
„Ein wirksames Wasserrisikomanagement gelingt nur gemeinsam mit anderen Akteuren – von Zulieferern über Behörden bis hin zu lokalen Gemeinschaften“, betont Pietschmann.
Austauschplattformen, Brancheninitiativen und gemeinsame Datenpools könnten seien für Unternehmen hilfreich beim Bewerten von Risiken und der Umsetzung von effizienten Maßnahmen.
Die Studie kommt zum Schluss, dass Wasserschutz „klare gesetzliche Leitplanken und kollektives Handeln“ Unternehmen, Politik und Gesellschaft erfordert.
Infografik „Wasserrisiken entlang der Lieferkette“ des Öko-Instituts (https://www.flickr.com/photos/oekoinstitut/54775856928/in/dateposted-public/)
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Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Lara Schmitt
Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institutsbereich
Umweltrecht & Governance
Öko-Institut Consult GmbH, Büro Darmstadt
Telefon: +49 6151 8191-105
E-Mail: l.schmitt@oeko.de
Melanie Pietschmann
Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institutsbereich
Umweltrecht & Governance
Öko-Institut Consult GmbH, Büro Berlin
Telefon: +49 6151 8191-107
E-Mail: m.pietschmann@oeko.de
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Originalpublikation:
https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Wasserverantwortung-als-unternehmerische-S… Studie „Wasserverantwortung als unternehmerische Sorgfaltspflicht?“ des Öko-Instituts














