Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat mehrere Entscheidungen zur Weiterentwicklung zentraler Forschungsinfrastrukturen in Deutschland getroffen. Im Mittelpunkt stehen die langfristige Förderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI), zusätzliche Investitionen in das Hochleistungsrechnen mit Künstlicher Intelligenz an Hochschulen sowie die Unterstützung der digitalen Lexikographie.
„Mit dem heutigen Beschluss bekräftigen Bund und Länder ihre gemeinsame Verantwortung für eine leistungsfähige Forschungsdateninfrastruktur. Die NFDI wird künftig dazu beitragen, Forschungsdaten über Fach- und Institutionsgrenzen hinweg besser nutzbar zu machen, die digitale Transformation des Wissenschaftssystems zu unterstützen und die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Sie führt die bislang vielfach verteilten Datenangebote und Kompetenzen stärker zusammen und schafft so einen Mehrwert für die gesamte Wissenschaftslandschaft. Damit leistet die NFDI einen wichtigen Beitrag zur technologischen Handlungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas“, ergänzt der stellvertretende Vorsitzende der GWK, der niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs.
Langfristige Förderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur
Die GWK hat die Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) für den Zeitraum vom 1. Januar 2029 bis zum 31. Dezember 2038 beschlossen. Damit schaffen Bund und Länder die Grundlage für die Weiterentwicklung der NFDI zu einer „One NFDI“, die das Forschungsdatenmanagement künftig stärker koordinieren und strategisch weiterentwickeln soll.
Forschungsdaten gelten als wichtige Grundlage für wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Innovationen und gesellschaftlichen Fortschritt. Mit der fortschreitenden Digitalisierung sowie angesichts geopolitischer Herausforderungen gewinnen ihre sichere Erhebung, langfristige Verfügbarkeit und rechtskonforme Nutzung zunehmend an Bedeutung.
Für die Förderung der NFDI stellen Bund und Länder zwischen 2029 und 2038 gemeinsam jährlich bis zu rund 98,7 Millionen Euro bereit. Die Mittel fließen unter anderem in den Betrieb eines bedarfsgerechten Diensteportfolios, die Entwicklung gemeinsamer Standards sowie die stärkere Vernetzung der Akteure im Forschungsdatenmanagement. Ergänzend ist ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verwaltetes Innovationsprogramm vorgesehen, das neue Entwicklungen im Forschungsdatenmanagement flexibel aufgreifen und erproben soll.
Die Vorsitzende der GWK und Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, erklärt: „Mit der neuen Bund-Länder-Vereinbarung schaffen Bund und Länder die Voraussetzungen dafür, dass Forschungsdaten künftig noch besser auffindbar, zugänglich und nutzbar werden. Die langfristige Förderung der NFDI zeigt, welchen Stellenwert Bund und Länder dem Forschungsdatenmanagement als strategischer Zukunftsaufgabe beimessen. Gut verfügbare und interoperable Forschungsdaten sind eine wichtige Grundlage für technologische Innovationen, industrielle Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Zugleich stärkt die NFDI die Datensouveränität Deutschlands und Europas“.
Zusätzliche Mittel für KI-Hochleistungsrechnen
Darüber hinaus hat die GWK beschlossen, das Nationale Hochleistungsrechnen an Hochschulen (NHR) im Jahr 2027 wie bisher mit bis zu 62,5 Millionen Euro zu fördern. Zusätzlich stellt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in den Jahren 2026 bis 2030 bis zu 30,7 Millionen Euro für den Ausbau von Kapazitäten für Hochleistungsrechnen mit Künstlicher Intelligenz an Hochschulen bereit. Den Betrieb der zusätzlichen KI-Infrastruktur übernehmen vorrangig die Sitz- und Trägerländer.
Ein weiterer Beschluss betrifft das Akademienzentrum für Digitale Lexikographie des Deutschen (ADL). Bund und Länder werden das ADL ab 2027 zunächst bis 2033 fördern und damit neben dem Akademienprogramm einen weiteren zentralen geisteswissenschaftlichen Baustein etablieren.
Im Mittelpunkt des ADL stehen die umfassende Dokumentation des deutschen Wortschatzes sowie die Aufbereitung der Forschungsdaten der deutschen Lexikographie nach einheitlichen Standards. Ziel ist es, die Entwicklung der deutschen Sprache kontinuierlich zu erfassen und wissenschaftlich zu dokumentieren. Bund und Länder stellen dafür jährlich knapp drei Millionen Euro bereit, die jeweils zur Hälfte vom Bund und den beteiligten Ländern finanziert werden.
Hintergrund zur NFDI
Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur wurde zum 1. Januar 2019 von Bund und Ländern gegründet. Der zunächst gewählte Bottom-up-Ansatz ermöglichte es, unterschiedliche Fachbereiche und Entwicklungsstände im Forschungsdatenmanagement einzubeziehen und die wissenschaftsgeleitete Zusammenarbeit zu fördern. Heute gehören dem NFDI e. V. 338 Mitgliedsorganisationen an.
Auf Grundlage der Strukturevaluation des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2025 soll die NFDI ihre gesamtstaatliche Verantwortung künftig weiter ausbauen, resiliente Strukturen schaffen und ein bedarfsorientiertes Diensteportfolio bereitstellen. Im Rahmen der „One NFDI“ sollen gemeinsame Standards entwickelt, dezentrale Initiativen stärker vernetzt sowie der Verein NFDI e. V. als zentrale Anlaufstelle für Forschungsdatenmanagement in Wissenschaft, Gesellschaft und Politik etabliert werden. Darüber hinaus soll die NFDI die Vernetzung des deutschen Wissenschaftssystems mit europäischen und internationalen Dateninfrastrukturen weiter stärken.
Mehr InformationenQuelle: Wegweisende Schritte für zentrale Forschungsinfrastrukturen in Deutschland vereinbart













