Die neue deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die spätestens zum 12. Januar 2023 in Kraft treten muss, wird neue Grenzwerte für die Perfluorchemikalien (PFAS) enthalten. Ergänzend ist mit einem Trinkwasser-Leitwert für die Summe von vier Stoffen zu rechnen, für die von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) besonders niedrige Maßnahmenwerte für den Lebensmittelbereich vorgeschlagen wurden.
Trotz der Übergangsfristen ist aufgrund der hohen toxischen bzw. hygienischen Relevanz einiger Stoffe aus der Gruppe zu erwarten, dass bereits kurzfristig mit der Überwachung begonnen werden muss. Im Fall von besorgniserregenden Befunden ist auch damit zu rechnen, dass Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Verbraucher zu schützen.
Was muss die Wasserversorgung wissen und tun?
Weitere Informationen um welche Werte es sich handelt und welcher Handlungsbedarf besteht, finden Sie hier
(Quelle: IWW)














