Die Trinkwassersituation im Verbandsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes (WBV) „Am Wiehen“ hat sich deutlich verschärft. In einer Krisensitzung am 22.06.2026 beschlossen die Bürgermeister der beteiligten Kommunen Hüllhorst, Bad Oeynhausen, Löhne und Hille die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung (oVO).
Seit Mittwoch, dem 24.06.2026, gilt damit in allen vier Kommunen ein sogenannter „Ausnahmezustand“. Nicht notwendige Nutzungen von Trinkwasser werden untersagt, Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
„Auf unserer Beschaffungsseite sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft“, so Verbandsvorsteher Michael Kasche. „Und jeder Tag mit solchen außergewöhnlich hohen Verbräuchen führt dazu, dass unsere Hochbehälter erheblich an Füllstand verlieren. Das ist eine sehr ernste Lage – und deshalb folgt nun die ordnungsbehördliche Verordnung. Unsere Appelle an die Bevölkerung haben das Bewusstsein der Menschen zwar geschärft, den Spitzenverbrauch aber nicht ausreichend senken können. Dass selbst der Regen den Verbrauch kaum gedreht hat, zeigt das Ausmaß: Die Verbrauchsmengen haben ein Niveau erreicht, das sich allein über Freiwilligkeit nicht mehr beherrschen lässt. Deshalb bleibt jetzt nur das verbindliche Instrument der ordnungsbehördlichen Verordnung.“
Hoher Verbrauch trotz Warnstufe Rot
Hintergrund der Maßnahme ist ein anhaltend extrem hoher Wasserverbrauch. Obwohl die Trinkwasserampel bereits seit dem 19.06.2026 auf Rot steht, blieb eine spürbare Entlastung aus.
Konkrete Zahlen verdeutlichen die Lage:
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Am 18.06.2026 wurden rund 20.000.000 Liter Trinkwasser verbraucht.
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Am 19.06.2026 lag der Verbrauch bei über 20.200.000 Litern.
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Selbst am 22.06.2026 wurden etwa 19.900.000 Liter erreicht – trotz Regen und sinkender Temperaturen.
Die Folge: Die Hochbehälter des WBV „Am Wiehen“ verlieren kontinuierlich an Füllstand, da mehr Wasser entnommen wird, als nachfließen kann.
Kritische Infrastruktur unter Druck
Besonders kritisch ist der Pegelstand des zentralen Hochbehälters. Dieser darf 1,50 Meter nicht unterschreiten, da sonst erhebliche und langfristige Schäden am Versorgungssystem drohen.
Parallel dazu sind alle Möglichkeiten zur Beschaffung zusätzlicher Wassermengen ausgeschöpft:
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Zulieferer arbeiten bereits an der Kapazitätsgrenze.
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Ein zusätzlicher Mehrbezug von über 650.000 Litern täglich wurde organisiert.
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Die Eigenförderung wurde maximiert.
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Weitere Bezugsquellen stehen nicht zur Verfügung.
Verbindliche Regeln statt freiwilliger Appelle
Die bisherigen Appelle an die Bevölkerung reichten nicht aus, um den Verbrauch nachhaltig zu senken.
„Diesen Schritt gehen wir nicht leichtfertig. Aber die Zahlen lassen uns keine Wahl: Wir müssen die Versorgung für alle schützen – und das geht jetzt nur noch mit verbindlichen Regeln“, erklären die vier Bürgermeister Michael Kasche, Lars Bökenkröger, Christian Antl und Andreas Waßmann.
Die Verordnung verbietet insbesondere folgende Nutzungen von Trinkwasser:
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Waschen von Fahrzeugen sowie Reinigung von Gebäuden und Terrassen
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Befüllen von Pools, Zisternen oder anderen Speichern
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Garten- und Rasenbewässerung
Weiterhin erlaubt bleiben:
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Trinken
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Kochen
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Körperhygiene
Die genaue Ausgestaltung, Ausnahmen und mögliche Bußgelder regeln die jeweiligen kommunalen Verordnungen. Die Einhaltung wird durch die Ordnungsämter kontrolliert.
Dauer des Ausnahmezustands ungewiss
Wie lange die Maßnahmen gelten, ist derzeit offen. Neben den hohen Verbrauchsspitzen bleibt die Lage angespannt, da einzelne Zulieferer dauerhaft geringere Mengen liefern. Die Verordnung kann daher über die aktuelle Hitzeperiode hinaus bestehen bleiben, bis sich die Versorgungslage nachhaltig stabilisiert hat.
Die Situation wird kontinuierlich überprüft. Aktuelle Informationen zur Trinkwasserampel veröffentlichen der WBV „Am Wiehen“, die beteiligten Kommunen sowie die Stadtwerke Bad Oeynhausen und Löhne über ihre Online- und Social-Media-Kanäle.
Quelle: WBV “Am Wiehen”







