Generic filters
Exact matches only
FS Logoi
on

Sanierung von Trinkwasser­behältern – Hauptsache preiswert?

Kategorie:
Autor: Redaktion

Ein mit mineralischer Beschichtung und Hochofenzement als Bindemittel sanierter Trinkwasserbehälter nach 24-jähriger Betriebsdauer

Trinkwasserbehälter werden wie Talsperren, Brücken, Kühltürme, Tunnel, Regenrückhaltebecken aber auch wie Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten oder Bauschuttdeponien den Ingenieurbauwerken zugerechnet. Auch wenn die zuvor genannten Beispiele noch so unterschiedlich sind, liegt eine Gemeinsamkeit darin, dass im Zuge der Planung auch Überlegungen zur Nutzungsdauer anzustellen sind. Für Brückenbauwerke wird oftmals eine Nutzugsdauer von 100 Jahren angesetzt. Ob fehlende Instandhaltungsmaßnahmen, Fehler in der Bauausführung oder aber nicht zutreffende Lastannahmen (zunehmende Verkehrsdichte) dazu geführt haben, dass etliche Brücken bereits nach der Hälfte der angesetzten Nutzungsdauer, d. h. nach 50 Jahren aufwändig saniert oder sogar neu gebaut werden müssen, soll hier nicht thematisiert werden.
Ähnlich verhält es sich aber auch bei Trinkwasserbehältern, die ein zentraler Bestandteil unserer Wasserversorgung sind. Hier wird oftmals eine Nutzungsdauer von 50 Jahren angesetzt und wie bei den Brückenbauwerken, wird auch hier die angestrebte Nutzungsdauer viel zu oft nicht erreicht. Auch hier sind die Gründe vielschichtig und reichen von Fehlern in der Planung und Bauausführung über fehlende Beständigkeit von Werkstoffen bis hin zu geänderten Beanspruchungen. Dieses können z. B. ein deutlich gestiegener Wasserdurchsatz (Bevölkerungszunahme oder vermehrter industrieller Verbrauch) aber auch geänderte Trinkwasserparameter sein, wie z. B. eine erhöhte Calcitlösekapazität durch Verwendung anderer Brunnen oder die Umstrukturierungen in der Wasserverteilung.
Bei der Sanierung bitte beachten
Gedanken zur Nutzungsdauer sollten aber nicht nur bei Neubaumaßnahmen sondern auch im Sanierungsfall angestellt werden, zumal im DVGW-Regelwerk W 300 gefordert wird: „Mit einer Instandsetzung sollte … ein Zustand geschaffen werden, der den Anforderungen an DVGW W 300-1 entspricht“. [1]
Aktuelle Ausschreibungen belegen aber, dass dieser umfassende Sanierungsansatz nicht immer verfolgt wird. So gibt es Ausschreibungen mit Auskleidungen aus PE-Platten, bei denen auf die vorherige Betonsanierung komplett verzichtet wird. Dieses ist besonders fahrlässig in den Fällen, wo die Bewehrung nicht mehr vor Korrosion geschützt ist, weil sie stellenweise offen liegt oder aber der Beton bis zur Bewehrung karbonatisiert ist. Ähnlich fahrlässig sind die Fälle, in denen eine „kontaminierte“ Altbeschichtung (z. B. PCB-haltige oder undefinierte bituminöse Anstriche) nicht beseitigt werden und mit einer Auskleidung quasi „versteckt“ werden.
Was wirtschaftlich sinnvoll ist Bei beiden genannten Beispielen sind Planungsfehler nicht gänzlich auszuschließen oder aber die Sanierungskosten sind vorab gedeckelt worden. Hier sollte aber jedem klar sein, dass sich durch den Verzicht auf technisch erforderliche Maßnahmen zwar die Sanierungskosten temporär senken lassen, dass dieses aber gragravierende Auswirkungen auf die Nutzungsdauer hat und somit letztlich sogar zu höheren Kosten führt. Dazu ein Beispiel: Durch das Weglassen „erforderlicher“ Maßnahmen lassen sich leicht 25 % der Bausumme einsparen, so dass eine Sanierungsmaßnahme anstelle von z. B. 200 T€ nur 150 T€ kostet. Liegt die Nutzungsdauer durch diese „Sparmaßnahme“ dann aber anstelle von 40 Jahren bei nur noch 25 Jahren, liegen die auf die Nutzungsdauer bezogenen Kosten bei der vermeintlich „preiswerteren“ Sanierung bei 6 T€/Jahr und damit höher als bei der „umfassenden“ Sanierung mit 5 T€/Jahr.
Abgesehen von den Trinkwasserbehältern mit einer begrenzten Restnutzungsdauer (z. B. weil aus Kapazitätsgründen ein Neubau gemacht werden muss und der „alte“ Speicher daher in 10 Jahren nicht mehr benötigt wird), macht sich eine umfassende und nachhaltige Sanierung mit einer Nutzungsdauer von 40 oder sogar 50 Jahren bezahlt. Auch wenn diese zunächst mehr kostet. Neben dem günstigeren Kosten/Nutzungsverhältnis kann die umfassende und vollständige Behälterertüchtigung über eine längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden und das Jahresergebnis wird entsprechend weniger belastet.
Und dann wäre da noch…
Ein weiterer Vorteil ist eine erhöhte Versorgungssicherheit. Jede Außerbetriebnahme für Sanierungszwecke ist mit einem Restrisiko verbunden und diese vorrübergehende Stilllegung eines Trinkwasserbehälters hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Wasserverteilung. Erfolgt dieses „nur“ alle 40 Jahre, ist das Restrisiko geringer als bei einem Intervall von 25 Jahren und nebenbei bedeuten längere Sanierungsintervalle weniger Mehrarbeit für den Wasserversorgungsbetrieb.
Eine Nutzugsdauer von 30 bis 50 Jahren und auch länger wird dann sicher erreicht, wenn eine qualitativ gute Planung erfolgt und dabei nicht auf wichtige Sanierungsschritte verzichtet wird, eine hochwertige Sanierungsarbeit stattfindet (z. B. durch einen nach DVGW W 316 zertifizierten Fachbetrieb) und dabei Werkstoffe verwendet werden, die ihr Leistungsvermögen möglichst über viele Jahre oder sogar mehrere Jahrzehnte nachgewiesen haben und den DVGW W 300-5 Prüfgrundlagen entsprechen. [2] Sanierung nach dem Motto „Hauptsache preiswert“ ist dabei selten die beste Lösung, weder technisch noch finanziell.

Literatur
[1] DVGW-Arbeitsblatt W 300 „Trinkwasserbehälter“; Teile 1-5 (2014-10)
[2] Trinkwasserbehälter: Planung, Bau, Betrieb, Schutz und Instandsetzung; G. Merkl; Eigenverlag; 2011
Kontakt: P & T Technische Mörtel GmbH & Co. KG, Neuss, Martin Bolesta, Tel. 02131 5669-0, info@eurogrout.de, www.eurogrout.de

Das könnte Sie interessieren

Dresdens größtes Wasserwerk

Talsperren in Thüringen; Sengbachtalsperre

Firmen zum Thema